Verhinderungspflege
Durch die Verhinderungspflege kann der Ausfall von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen überbrückt werden. Teilweise wird bei der „Verhinderungspflege“ auch von der „Ersatzpflege“ gesprochen, da mit dieser Leistung der Ausfall eine Pflegeperson ersetzt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.
  • Die Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt.
  • Sie pflegen 10 Stunden pro Woche oder mehr.
  • Die zu pflegende Person besitzt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens den Pflegegrad 2.
  • Sie erhalten von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Pflegegeld.
Wie oft kann ich Verhinderungspflege beantragen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr. Sie kann maximal für sechs Wochen (42 Tage) im Jahr von Ihnen beansprucht werden. Eine Aufstockung durch die Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50 %) ist ebenfalls möglich.

Wenn die Verhinderungspflege jedoch von einer Ersatz-Pflegepersonen übernommen wird, die mit dem Antragsberechtigten bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, kann nur ein reduzierter Betrag abgerechnet werden.

Die Familienferienstätten in MV haben spezielle Angebote für Urlaub mit pflegebedürften Angehörigen. Die Betreuungskosten können im Rahmen der Verhinderungspflege oder als Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld von den Pflegekassen übernommen werden.

Kann mein Antrag auch abgelehnt werden?

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt. Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen oder der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Achtung: Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.

Online-Rechner
Mehr Informationen zu Verhinderungspflege
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Verhinderungspflege?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
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Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
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Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
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Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Verhinderungs - pflege
Durch die Verhinderungspflege kann der Ausfall von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen überbrückt werden. Teilweise wird bei der „Verhinderungspflege“ auch von der „Ersatzpflege“ gesprochen, da mit dieser Leistung der Ausfall eine Pflegeperson ersetzt wird.
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