Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr. Sie kann maximal für sechs Wochen (42 Tage) im Jahr von Ihnen beansprucht werden. Eine Aufstockung durch die Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50 %) ist ebenfalls möglich.
Wenn die Verhinderungspflege jedoch von einer Ersatz-Pflegepersonen übernommen wird, die mit dem Antragsberechtigten bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, kann nur ein reduzierter Betrag abgerechnet werden.
Die Familienferienstätten in MV haben spezielle Angebote für Urlaub mit pflegebedürften Angehörigen. Die Betreuungskosten können im Rahmen der Verhinderungspflege oder als Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld von den Pflegekassen übernommen werden.
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt. Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen oder der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Achtung: Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.