Alleinerziehende zahlen dadurch weniger Steuern. Wenn Sie ein Kind haben, das bei Ihnen wohnt und welches Sie ohne Partner*in erziehen, dann steht Ihnen ein spezieller Steuerfreibetrag zu. Um die besonderen finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag von 4008 Euro im Jahr 2022 auf 4260 Euro im Jahr 2023 erhöht. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung.
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Getrennt lebende Elternpaare und Alleinerziehende erhalten jeweils 0,5 Kinderfreibeträge pro Kind. Bei zwei Kindern erhält jeder Elternteil also einen Freibetrag. Ist ein Partner gestorben, ins Ausland verzogen oder unbekannt, erhält der oder die Alleinerziehende den gesamten Freibetrag. Gleiches gilt, falls ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 Prozent nachkommt.