Steuerentlastung für Alleinerziehende
Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer. Anspruch auf diesen hat jede*r, der auch Kindergeld beziehen kann oder vom Kinderfreibetrag profitiert.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Alleinerziehende zahlen dadurch weniger Steuern. Wenn Sie ein Kind haben, das bei Ihnen wohnt und welches Sie ohne Partner*in erziehen, dann steht Ihnen ein spezieller Steuerfreibetrag zu. Um die besonderen finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag von 4008 Euro im Jahr 2022 auf 4260 Euro im Jahr 2023 erhöht. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung.

 

 

Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch auf Kindergeld
  • Kind gehört zum Haushalt
  • tatsächlich alleinstehend
  • Beantragung Entlastungsbeitrag (entweder mit der Steu­er­er­klä­rung oder mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung).

Getrennt lebende Elternpaare und Alleinerziehende erhalten jeweils 0,5 Kinderfreibeträge pro Kind. Bei zwei Kindern erhält jeder Elternteil also einen Freibetrag. Ist ein Partner gestorben, ins Ausland verzogen oder unbekannt, erhält der oder die Alleinerziehende den gesamten Freibetrag. Gleiches gilt, falls ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen zu weniger als 75 Prozent nachkommt.

 

 

Antragsformular
Mehr Informationen zu Steuerentlastung für Alleinerziehende
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Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
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Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
Mehr Familienleistungen
Andere Leistungen für Familien aus dem Themenbereich.
Beistandschaft
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Dieser Beistand ist kostenfrei.
Beratung Trennung / Scheidung/Umgang
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Jugendämter vor Ort beraten Sie in solchen Situationen und versuchen gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu lösen.
Hilfen für Frauen und Familien
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.
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Unterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Vaterschafts- anerkennung
Wenn Vater und Mutter eines Kindes nicht verheiratet sind, können Väter Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt des Kindes anerkennen. Väter können die Vaterschaft für ein Kind jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkennen.
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