Sozialhilfe umfasst Leistungen für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Sozialhilfeleistungen gibt es nur, wenn weder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können.
Normalerweise stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Das Formular können Sie manchmal auch auf der Internetseite des Sozialamts herunterladen. Das Sozialamt ist aber nicht für alle Leistungen der Sozialhilfe zuständig. So kann es vorkommen, dass das Sozialamt Sie zu einer anderen Stelle schickt. Sie können sich aber in jedem Fall im Sozialamt beraten lassen.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend angepasst, sofern diese Leistungen als Geldleistung gewährt werden.
Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld ab 01.01.2024: