Pflegeunterstützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Ab dem 01.01.2024 ist das Pflegeunterstützungsgeld keine einmalige Leistung mehr sondern kann jährlich bis zu 10 Tage in Anspruch genommen werden.

 

Gibt es Bedingungen für diese Leistung?

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
  • Der/Die betroffene Angehörige wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft bzw. der Eintritt einer baldigen Pflegebedürftigkeit ist mit Blick auf die Tatsachenlage sehr wahrscheinlich.
  • Der/Die Antragsteller*in auf Pflegeunterstützungsgeld ist naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person
  • Der/Die berufstätige Angehörige beansprucht eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  • Er/Sie erhält keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während dieser Auszeit.
  • Der/Die berufstätige Angehörige hat nach Absehbarkeit der Pflegesituation unverzüglich einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse bzw. dem Pflegeversicherungsunternehmen (angeschlossen an die Krankenkasse) seines Angehörigen gestellt.
  • Die/Die Angehörige hat eine ärztliche Bescheinigung eingereicht, die die (absehbare) Pflegebedürftigkeit des pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme deutlich macht.
  • Der/Die Angehörige befindet sich im beantragten Zeitraum weder in Pflegezeit noch in Familienpflegezeit.
  • Bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes: Nahe Familienmitglieder erhalten kein Kranken- oder Verletztengeld
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich ganz nach den Regularien für die Kinder-Krankengeld-Berechnung. Faustregel: Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt brutto 90 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten (ohne Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).

Mehr Informationen zu Pflegeunterstützungsgeld
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Pflegeunterstützungsgeld?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
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