Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Möglichkeit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte anhand der Besonderheiten im Einzelfall abgewogen werden und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Neben der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien ist deshalb auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung.
Voraussetzung für diese Form der Hilfen zur Erziehung ist die Gewährung der Vollzeitpflege als geeignete und notwendige Hilfeart, die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern, ihr Kind in eine Pflegefamilie zu geben sowie geeignete Pflegepersonen, die bereit sind, das Kind bzw. den Jugendlichen bei sich aufzunehmen.
Wer sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in der eigenen Familie interessiert, sollte sich als ersten Schritt an das Jugendamt am Wohnort wenden. Dort beraten die Mitarbeiter*innen über die verschiedenen Möglichkeiten und informieren, für welche Kinder Pflegeeltern gesucht werden.
Auch Alleinstehende oder gleichgeschlechtliche Paare können Pflegekinder aufnehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten.