Die Betreuung mehrerer Babys nimmt mehr Zeit in Anspruch als bei einem einzelnen Neugeborenen. Zudem muss die Babyausstattung mehrfach angeschafft werden. Daher gelten für Eltern von Mehrlingen auch besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung:
Das Land MV gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind. Die finanzielle Hilfe wird unabhängig vom Bezug sonstiger Leistungen, insbesondere von Leistungen der Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ gewährt. Für jede Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) ist nur eine Antragstellung möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass die Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Kinder dort leben müssen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.