Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 € pro Kind und Monat.
Der 2022 eingeführte Sofortzuschlag von aktuell 25 € ist darin bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Eltern müssen ihr Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im Oktober, müssen Sie das in den Monaten April bis September zugeflossene Einkommen angeben.
Das Einkommen der Eltern ist in erster Linie der Verdienst aus einer selbstständigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Darüber hinaus gehört zum Eltern-Einkommen zum Beispiel: