Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahme: Stirbt der/die Ehepartner*in/Lebenspartner*in beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. Außerdem muss der/die verstorbene Ehepartner*in/Lebenspartner*in eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt haben. Ausnahme: Der/die Ehepartner*in/Lebenspartner*in ist beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder hat schon eine Rente bezogen.
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr*e Ehepartner*in/Lebenspartner*in zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr*e Ehepartner*in/Lebenspartner*in zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten unterstützt. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Dafür muss der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben oder zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen sein oder bis zum Tod eine Rente bezogen haben.
Anspruch auf eine Waisenrente haben:
Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.