Die Erziehungshilfe ist eine freiwillig einzufordernde Leistung des Staats. Bei Konflikten/Problemen wie, eine massive Schwierigkeit der Lebensbewältigung der Eltern, familiäre Probleme (zum Beispiel schwerwiegende Konflikte zwischen Eltern und Kindern oder das Weglaufen der Kinder von zu Hause) kann eine Erziehungshilfe beansprucht werden. Probleme, die nicht direkt zwischen den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen stattfinden, können ebenfalls eine Erziehungshilfe begründen. Dazu gehört zum Beispiel die Schulverweigerung, Lern- und Leistungsstörungen, Kriminalität sowie Drogenkonsum und Suchtprobleme.
Eine Erziehungshilfe ist freiwillig und kostenlos. Es ist dabei irrelevant, um welche Form einer Erziehungshilfe es sich handelt, diese kann auch stationär erfolgen. Die Kosten werden in Deutschland von den Jugendämtern getragen. Diese stellen die Leistungen selbst bereit oder übernehmen die Kosten von Leistungen, die in anderen Einrichtungen entstehen.
Es existieren viele verschiedene Formen einer Erziehungshilfe, die von ambulant über teilstationär zu stationär reichen. Wenn die Kinder für eine Zeit die Familie verlassen müssen, kommen sie in eine stationäre Unterbringung (Heimunterbringung). Dort sind pädagogische Fachkräfte Tag und Nacht für sie da und sie leben in kleineren Wohngruppen.
Des Weiteren existiert die Möglichkeit Kinder zeitweise oder dauerhaft in einer Pflegefamilie unterzubringen. Die Pflegefamilie wird besonders bei Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahren ausgewählt, da diese eine intensive Betreuung benötigen. Eine weitere stationäre Hilfe ist die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe, bei der ältere Jugendliche in ihrer eigenen Wohnung begleitet werden.
Bei teilstationären Hilfen handelt es sich meistens um Tagesgruppen. Die Kinder und Jugendlichen wohnen wie bei einer ambulanten Hilfe zu Hause, verbringen aber Werktags den Nachmittag nach der Schule in einer Gruppe, die pädagogisch betreut wird.
Bei der ambulanten Erziehungshilfe erfolgt die Unterstützung innerhalb der Familie. Dabei kann der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen liegen. Ergänzend werden die Eltern beraten (Erziehungsberatung), es kann eine Gruppenarbeit erfolgen oder es können Familiengespräche stattfinden. Die ambulante Hilfe kann auch in Form einer Schulbegleitung stattfinden.