Damit Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt: Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 195 Euro im Kalenderjahr 2024 anerkannt, und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Bitte erfragen Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt bzw. im Jobcenter den/die zuständige*n Ansprechpartner*in für die Leistungen aus dem Bildungspaket.