Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards.
Diese Kosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
Ein Antrag auf Bedarfsprüfung ist gemäß §§ 6 und 7 KiföG MV in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung Ihres Antrages / Antrag Kindertagespflege benötigt:
Ein gesonderter Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt (des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt) zahlt die monatlichen Platzkosten an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die monatlich laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen in einer Summe aus.
Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim zuständigen Jugendamt zu stellen.