Die Website ist nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar (Stand: 01. März 2024). Derzeit wird die Website entsprechend überarbeitet.
Die Überprüfung der Website www.familieninfo-mv.de hat gezeigt, dass derzeit nicht alle Bereiche der Webseite vollständig mit den oben genannten Standards konform sind. Es wurden verschiedene Mängel in den Bereichen Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, Fehlermeldungen und PDF/UA-Konformität festgestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Kontrastmängel: Einige Texte und grafische Elemente weisen keine ausreichenden Kontrastverhältnisse auf, was die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen einschränkt.
Tastaturnavigation: Bestimmte interaktive Elemente sind nicht vollständig über die Tastatur steuerbar, was die Benutzbarkeit für Personen ohne Mausnutzung erschwert.
Fehlermeldungen: Fehler werden teilweise nur durch Farbänderungen ohne textuelle Beschreibungen angezeigt, was für Nutzer mit Farbsehstörungen nicht ausreichend ist.
PDF-Dokumente: Einige PDF-Dokumente auf der Website entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard für barrierefreie PDFs.
Wir sind bemüht, unsere Website kontinuierlich zu verbessern und Barrierefreiheitsmängel zu beheben.
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Familieninfo-MV
ISBW gGmbH
Feldstraße 2
D - 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 - 55 84 039
Fax: 03981 - 20 52 55
kontakt@familieninfo-mv.de
Ansprechpartnerin:
Diana Wienbrandt
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.