Rückblick auf den Experten-Chat am 07. Juni 2024
Zweimal jährlich behandeln wir aktuelle Themen rund um die Familie im Rahmen eines Live-Chats. Dabei haben Sie die Möglichkeit mit Fachexpert*innen via Chat ins Gespräch zu kommen.

Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in MV stellte sich im Rahmen des Experten-Chats am 7. Juni 2024 von 14 Uhr bis 15:30 Uhr Ihren Fragen.

Dieses standen folgende Themen im besondere Fokus:

  • Kinderschutz und Jugendbeteiligung
  • Gesundheitsversorgung
  • Suchtprävention

Auch weitere Fragen rund um die Themen Soziales, Familie, Gesundheit und Sport sind willkommen!

Das Chat-Protokoll

15 comments on “Rückblick auf den Experten-Chat am 07. Juni 2024”

  1. Vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen. Bis zum nächsten Mal,

    Ihre Stefanie Drese

    1. Liebe Kathrin Herold,

      im Rahmen der Beratung zur Krankenhausreform bei der Gesundheitsministerkonferenz wird natürlich auch über die Zukunft der Geburtshilfe beraten. Außerdem gibt es auch einen Antrag im Zusammenhang mit Lotsendiensten in Geburts- und Kinderkliniken. Vielen Dank nochmals für Ihre Mitarbeit in der Gesundheitskommission MV.

      Herzlichst, Stefanie Drese

  2. Werte Frau Drese,

    Gern möchte ich in Erfahrung bringen, ob für die wirklich wichtige gesundheitsfördernde Leistung "Mütterpflege" (so gemäß der Nationalen Strategie zur Stillförderung und des nationalen Gesundheitsziels rund um die Geburt als zwei Beispiele) kommunale Töpfe der Finanzierung gefunden und etabliert werden können?

    Ebenfalls möchte ich erfragen, ob es ein Bewusstsein dafür gibt, dass der VDEK als Institution zur Sicherung der Versorgungslage Versicherter gesetzlicher Krankenkassen für Leistungen der Haushaltshilfe (Paragraphen 38 und 24h SGB V) seit mehreren Jahren und in mehreren Fällen Dienstleistungserbringer, obwohl diese zb per Online-Auftritt aquiriert werden sollen, nicht auf deren Nachfragen und Angebote eingeht und die Versorgungslage katastrophal ist?
    Die Versicherten haben nach oben benannten Paragraphen einen Rechtsanspruch, es liegen Bewilligungen der Leistungen der gesetzlichen Kassen vor, jedoch gibt es trotz lokal gelisteten Vertragspartnern reell am Markt keinen Erbringer - die Versicherten erhalten keinerlei per Gesetz zugestandene Unterstützung zu Genesungszwecken. Leider trifft dies vorrangig Frauen und Mütter mit Care-Verpflichtungen. Ich wünsche mir hier Lösungen.

    Ich bedanken mich vorab für die Antwort,
    Liza Becker

    1. Hallo Liza Becker,

      wenn ich Sie richtig verstehe, bieten Sie selbst Unterstützung für Mütter rund um die Geburt an und erhalten keine Antwort vom zuständigen vdek. Im Live-Chat lässt sich ein solch komplexer Sachverhalt schlecht aufklären, daher biete ich Ihnen an, sich an pressestelle@sm.mv-regierung.de mit Ihrem Anliegen zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Stefanie Drese

  3. Warum können die Leistungen zur Pflege ab dem 2. Pflegegrad, wie das reguläre Pflegegeld, die Erstattungs- Verhinderungs- Kurzzeitpflege und die 40,- € für Hilfsmittel nicht gebündelt werden? Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag, geteilt durch 12, und dann am Anfang des Monats auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen werden? Der Betreffende kauft sich monatlich die Pflege und Unterstützung die er braucht ein. Die wiederholte Antragstellung entfällt, ebenso die
    Abrechnungen, das Hin- und Her schicken mit der Post, dann fehlt eine Unterschrift, ein Kreuz an der falschen Stelle und das ganze fängt von vorne an! Lebenszeit, die in der Pflege/ beim Unterstützen fehlt! Den Pflegebedürftigen und Angehörigen würde so das Leben doch erheblich erleichtert und Platz machen, für mehr schöne Dinge, die doch auch sehr wichtig sind.
    Aus eigener Erfahrung, weis ich heute, man bereut nur Dinge, die man nicht getan hat, weil vermeintlich keine Zeit war. So unter dem Motto - hätten wir doch nur - . Mal bitte mit den Pflegekassen darüber nachdenken!

    1. Sehr geehrte Elvira Schroeder,

      Ihre Anregung in Richtung Bürokratieabbau in der Pflege ist nachvollziehbar und ich nehme das gern in Richtung Pflegekassen mit. Im Landespflegeausschuss sind wir ebenfalls gerade dabei, im Rahmen des Paktes für Pflege in einer Arbeitsgruppe mit den Kassen über Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie und Vereinfachungen von Anträgen zu beraten. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

      Herzlichst; Ihre Stefanie Drese

  4. Ab 1.7.2024 können die Cannabis-Anbauvereinigungen Anträge auf Zulassung stellen. Welches Ministerium bzw. welche Behörde ist zuständig bzw. wann entscheidet die Landesregierung über die Zuständigkeit?

    1. Liebe Frau Grämke,

      die LAKOST wird die erste Landesbehörde sein, die wir informieren werden, wenn die Zuständigkeiten abschließend geklärt sind. 🙂 Klar ist bereits jetzt, dass das Gesundheitsministerium für Prävention und Gesundheitsschutz, aber natürlich nicht für Genehmigungen und Anbau zuständig sein wird. Die Koordinierung für die Landesregierung läuft über das Justizministerium.

      Ihre Stefanie Drese

  5. Guten Tag,
    ich habe eine Frage aus meinem beruflichen Umfeld, die dringend einer Antwort bedarf. Es geht um zwei Jugendliche, die beide seit ca. 10 Jahren in Wohnheimen leben, da die Jugendhilfe sie im Kindesalter in Obhut nahm. Zur Zeit leben sie im Wohnheim für Kinder und Jugendliche "Im Park" in Ribnitz-Damgarten. Sie sind Schüler bzw. Schülerin der Rosenhofschule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Der junge Mann hat seit kurzem einen gesetzlich bestellten Betreuer, für die junge Frau wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Der Weg der Jugendlichen soll über eine von der AfA geförderten Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Sowohl das Berufspsychologische Gutachten als auch die in den vergangenen zwei Schuljahren absolvierten Praktika belegen das entsprechende Potenzial. Die Sachbearbeiterin der Eingliederungshilfe teilte mit, dass der junge Mann seinen Platz im Wohnheim am 31.0.06.2024 (das Schuljahr endet meines Wissens am 31.07.) und die junge Frau ihren am 31.07.2024 verliert. Würden beide den Weg in eine WfbM gehen, stünde ihnen im CJD in Ribnitz-Damgarten ein Wohnheimplatz zu. Dieser darf aber von ihnen nicht beansprucht werden, wenn sie den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschlagen. Inhalt einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Boddenkliniken, der auch keine Ausnahmen zulässt. WOHIN sollen die beiden Jugendlichen, die zum Personenkreis der schwerbehinderten Menschen gehören.? Zurück in die Häuslichkeit verbietet sich! Selbst wenn es Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt in Ribnitz-Damgarten gäbe, wären beide Jugendlichen mit dem eigenständig zu organisierenden Leben momentan noch völlig überfordert. Sie möchten in die UB und bei erfolgreicher Maßnahme ihr eigenes Geld verdienen und ein Teil der inklusiv zu gestaltenden Arbeitswelt werden. Das setzt aber eine geeignete Wohnform voraus. Welche Lösung gibt es für dieses Problem? Ich bzw. die beiden Jugendlichen sind ganz dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen. Mit freundlichen Grüßen.

    1. Hallo Anne Redwanz,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie dieses wichtige Anliegen an mich herangetragen. Da es ja einige Tage Vorlauf gab, habe ich mich dazu bei meinen Mitarbeitenden im Bereich Eingliederungshilfe erkundigt und den Fall geschildert. Sie konnten mir bestätigen, dass der Landkreis informiert und bereits aktiv geworden ist. Die beiden Jugendlichen können in dem jetzigen Wohnheim erstmal bis zum Abschluss der Maßnahme wohnen bleiben. Über eine Wohnmöglichkeit im Anschluss laufen derzeit Gespräche zwischen dem Landkreis u.a. mit der Arbeitsagentur, der Schule und dem Wohnheim.
      Da so ein Umzug verständlicherweise nicht von heute auf morgen möglich ist, werden die entsprechenden Gesamtplanverfahren schrittweise eingeleitet.
      Ich bin demnach sehr zuversichtlich, dass die beiden einen passenden Wohnort finden und sich dann voll und ganz auf ihr Berufsleben konzentrieren. Dazu möchte ich noch anmerken, dass es mir ein großes Anliegen ist, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Dazu braucht es immer auch die Bereitschaft der Arbeitgeber. Diese können sich dazu übrigens umfassend bei den EAAs informieren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/Einheitliche-Ansprechstellen-fuer-Arbeitgeber/.

      Herzlichst, Stefanie Drese

  6. Werte Ministerin Stefanie Drese,
    mein Name ist Martin Feilke und ich komme aus Sassnitz von der Insel Rügen. Wir haben hier eine katastrophale Hortplatzsituation. Von allen verfügbaren Trägern bietet ausschließlich das Kreisdiakonische Werk Stralsund e.V. mit seiner Kita 8. März eine Hortbetreuung bis zur 4. Klasse an. Diese Einrichtung kann sich vor Anmeldungen kaum retten und muss sich vorrangig natürlich immer um die Kinder der 1. und 2. Klasse kümmern. Die weiteren Träger bieten entweder keinen Hort, oder eine Hortbetreuung nur bis zur 2. Klasse an.
    Die offiziell benötigten Hortplätze für Sassnitz können kaum erfasst werden. Mit Ausnahme eines Trägers werden Anträge ab Klasse drei gar nicht erst entgegen genommen. Der verbleibende Träger macht zudem absolut klar, dass ein Antrag keine Chance auf Erfolg hat.

    - Das KDW kann räumlich nicht erweitern
    - Die Volksolidarität hätte Platz, will personell aber nicht erweitern
    - ein mögliches neues Horthaus ist noch nicht gebaut und hat bisher auch keinen Träger / Ausschreibung steht noch aus

    Wir haben 2019 zwei Pflegekinder mit geistiger Beeinträchtigung aufgenommen. Seit dem besteht diese Situation bereits und wir stehen mit unserem Pflegesohn auf der Warteliste. Er ist aktuell in der zweiten Klasse und bekommt alle notwendige Unterstützung. Unter anderem Ergotherapie und natürlich die Begleitung von der Schule zum Hort der VS. In vielen tagtäglichen Situationen sind ihm seine Einschränkungen kaum noch anzumerken. Für ihn ist es derzeit aber dennoch nicht möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und bspw. eigenständig nach Hause zu kommen, oder sich ohne Aufsicht oder klaren Rahmen um Aufgaben (wie Hausaufgaben, Essenszeiten) zu kümmern. Regeln und ein fest vorgegebener Rahmen, in dem er sich bewegen darf, sind für seine Entwicklung ausschlaggebend.

    Ohne Hortplatz muss jemand von uns seine Arbeitsstelle aufgeben oder drastisch reduzieren. Es gab bereits Ausschusssitzungen zu diesem Thema und Gespräche der Stadt mit den Trägern, bewegen tut sich aber nichts. Niemand fühlt sich in der Verantwortung und so wird das Thema immer wieder ausgesessen.

    Frage 1: Was können wir in unserer speziellen Situation noch tun?
    Frage 2: Wie können Sie helfen, um die allgemeine Hortplatz-Situation in Sassnitz zu entschärfen?

    Vielen Dank

    1. Hallo Martin Feilke,

      vielen Dank für Ihre Anfrage und natürlich für Ihre Initiative. Leider liegen dem Sozialministerium und mir keine Informationen zur Kita- und Hortbetreuungssituation im Land mehr vor. Die Zuständigkeit hat sich zu Beginn der laufenden Legislatur verändert. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ist hierzu nun auskunftsfähig. Ich werde Ihre Anfrage entsprechend an die Kolleginnen und Kollegen schicken. Bitte senden Sie mir aber noch eine E-Mail an meine Pressestelle an pressestelle@sm.mv-regierung.de, damit die Antwort an Ihre Adresse erfolgen kann.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe sehr, dass sich eine Lösung für die Hortbetreuung Ihres Pflegesohns herbeiführen lässt.

      Herzlichst, Stefanie Drese

  7. Wie kann die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung erhalten werden? Wie soll die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform hier ohne Versorgungslücken umgesetzt werden?
    Welche Maßnahmen werden umgesetzt, um die Eins-zu-Eins-Betreuung in deutschen Kreißsälen endlich ansatzweise umzusetzen?
    Danke. Ich freue mich auf den Austausch.

    1. Hallo Undine Bielau,
      mit der Geburtshilfe sprechen Sie in wichtiges Thema im Bereich Gesundheitsversorgung im Land an. Wie Sie es selbst angesprochen haben, befindet sich MV zusammen mit allen Bundesländern und dem Bund derzeit in dem intensiven Prozess der Krankenhausreform. Mein Ziel ist es, dass mit der neuen Gesetzgebung die Finanzierung auf neue Füße gestellt und dann eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft sichergestellt wird. Das bezieht natürlich auch die geburtshilfliche Versorgung mit ein. Auf diesen Bereich legt die Gesundheitspolitik im Land einen besonderen Fokus. Zusammen mit allen Akteuren des Gesundheitswesens, dazu zählen z.B. die Krankenhäuser, die Kassen und auch die Hebammen haben wir deshalb geschaut, wie die Geburtshilfe und Pädiatrie in MV in Zukunft gestaltet werden muss, damit alle Mütter bestens versorgt sind. In einem gemeinsam verabschiedeten Zielbild hat sich diese Kommission trotz naturgemäß verschiedener Interessen auf konkrete Maßnahmen verständigt, die nun gemeinsam verfolgt werden. Sie können das ganze Zielbild und die Pläne hier nachlesen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Expertenkommission-zur-Weiterentwicklung-des-Gesundheitswesens/. Die ersten Maßnahmen werden bereits in den kommenden Wochen vorgestellt. Einzelne Krankenhäuser wie z.B. die Asklepios Klinik in Pasewalk erproben derzeit schon neue Modelle. Hier fährt nun immer eine Hebamme mit Rettungswagen mit, wenn eine Geburt eintreten könnte.

      Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Geburtshilfe sowie auch die kinderärztliche Versorgung sehr hohe Priorität bei mir im Ministerium haben.

      Herzliche Grüße
      Stefanie Drese

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