Betrugsmaschen und Enkel-Trick: Sicher leben im Alter
Familienleben in MV | Hilfe & Beratung
19. Mai 2023 | Diana Wienbrandt
Studien belegen: Senioren in Deutschland verfügen nach der Erwerbsphase nicht selten über beträchtliche Vermögenswerte – das lockt Täter an. Zudem gehen Kriminelle davon aus, dass ältere Menschen aufgrund fehlender wirksamer Abwehr- und Präventionsmechanismen besonders leicht zum Opfer werden können. Und darüber hinaus vermuten die Straftäter nach Erkenntnissen der Behörden, dass das Risiko, bei der Abzocke alter Menschen erwischt zu werden, geringer ist als in anderen Betrugsfällen.

Informieren Sie sich im Rahmen dieses Blogartikels über Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hat uns dafür Rede und Antwort gestanden.

Trickstraftaten - Wie hat sich die Fallrate entwickelt?

Im vergangenen Jahr hat sich die Fallrate der erfassten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen (ü60-Jährige) um 12,6 Prozent erhöht (gesamt 2022: 3150 Fälle). Von 2021 auf 2022 haben sich die vollendeten Taten leider mehr als verdoppelt (von 283 auf 622). Die Zahl steht den versuchten - der Polizei bekannt gewordenen - Taten von 2528 gegenüber. Die Schadenssumme lag im vergangenen Jahr bei 4.076.905 Euro (Anstieg um 37,5 Prozent zu 2021).
Ein Vergleich der Fallzahlen aus dem ersten Quartal in 2023 mit dem ersten Quartal 2022 zeigt bereits eine steigende Tendenz, vor allem im Bereich der Straftaten, die ein Bekanntschafts- oder Verwandtschaftsverhältnis vorgaukeln.

Welche Wege des Betruges werden besonders oft gewählt?

Täter passen ihre Begehungsweisen fortwährend der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung an. Besonders perfide ist, dass sie mit der Hilfsbereitschaft gerade älterer Menschen rechnen und diese schamlos ausnutzen. Hierfür werden vielseitige Tricks angewandt. Am bekanntesten ist der „Enkeltrick-Betrug“. Auch in MV ist das Vortäuschen von Verwandtschafts-/Bekanntschaftsverhältnissen die am häufigsten gemeldete Begehungsweise. Mittlerweile schildern Täter nicht nur noch als vermeintliche „Enkel“ finanzielle Notlagen, sondern geben sich auch per Messenger als z.B. Kind aus. Das Auftreten falscher Amtspersonen (falsche Polizeibeamte) ist ein ebenso häufiges Phänomen. Weitere Begehungsweisen sind der Gewinnspielbetrug (Vorauszahlung von Gebühren, um den Gewinn zu erhalten) und die Drohung aufgrund vermeintlicher Schulden (beispielsweise eine Kontopfändung).

Telefon

Ist grundsätzlich jeder/jede ein potenzielles Opfer oder gehen die Täter nach bestimmten Auswahlkriterien vor?

Das Opferrisiko älterer Menschen ist grundsätzlich geringer als das anderer Bevölkerungsgruppen. Dennoch können sie in Bezug auf den Deliktsbereich Betrug und Eigentum aufgrund körperlicher Einschränkungen oder fehlender sozialer Integration gefährdeter sein. Viele ältere Menschen müssen sich auf neue Lebenssituationen, z.B. Eintritt in den Ruhestand, Verlust des Partners oder anderer Bezugspersonen, Krankheiten, Konflikte mit nahestehenden Personen usw. einstellen. Damit verbunden sind häufig mangelnde soziale Kontakte.

Gleichzeitig können sie auf Dritte, z.B. im Bereich der Pflege, angewiesen sein. Diese Faktoren begünstigen den Verlust bzw. die Veränderung von erlernten Kompetenzen wie z.B. Handlungs- und Sozialkompetenz sowie Handlungsmuster und können somit ausschlaggebend für einen Anstieg der Kriminalitätsfurcht ebenso wie der Opferwerdung sein.

Aufklärung, Stärkung des Selbstbewusstseins und die Sensibilisierung für mögliche Gefahren im Alltag sind wichtige Bestandteile der Präventionsarbeit für die Zielgruppe 60 plus.

Welcher Fall ist Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben?

Besonders erfreulich sind immer jene Fälle, in denen die Täter an pfiffigen älteren Menschen scheitern oder in denen aufmerksame Taxifahrer, Bankmitarbeiter oder Personen aus der Nachbarschaft couragiert handeln und den Betrug verhindern.

Positive Fallbeispiele (länger zurückliegend) aus Hagenow und Schwerin:
In Hagenow entlarvte eine Seniorin eine Enkeltrickbetrügerin am Telefon, die zuvor 20.000 Euro verlangt hatte. Hintergrund sei ein angeblicher Verkehrsunfall gewesen, den die Anruferin schuldhaft verursacht hätte. Um die Polizei aus dieser Angelegenheit herauszuhalten, hätte sie dem am Unfall beteiligten Autofahrer versprochen, die Reparaturkosten für sein beschädigtes Auto zu erstatten. Dafür benötige sie jedoch sofort Bargeld. Die Anruferin gaukelte der Seniorin vor, zur Familie zu gehören. Während des Telefonates bemerkte die Seniorin jedoch den Schwindel und sagte der Anruferin „auf den Kopf zu“, dass sie den Trick durchschaut habe und sie es nicht mehr versuchen solle. Daraufhin sei die Anruferin verdutzt gewesen und das Telefonat wenig später beendet.

Richtig war die Reaktion einer 93 Jahre alten Dame aus Schwerin. Die Seniorin wurde von einer Unbekannten angerufen, in der sie ihre Nichte zu erkennen glaubte. Die Betrügerin täuschte in dem Gespräch eine dringende finanzielle Notlage vor und versuchte, die Dame zur Übergabe eines Bargeldbetrags zu überreden. Der Seniorin kam die Anruferin jedoch zu Recht komisch vor. Sie beendete das Telefonat daraufhin umgehend. Zu einer Geldübergabe kam es nicht und die Betrügerin ging leer aus. Die Polizei wurde unmittelbar nach dem Vorfall informiert.

Dass Täter leider nach wie vor Erfolg haben, macht die Statistik deutlich. So beispielsweise in Bad Kleinen und Teterow geschehen:
Eine 67-jährige Frau erhielt am Valentinstag eine WhatsApp-Nachricht von ihrer vermeintlichen Tochter, die sich mit einer unbekannten Telefonnummer meldete. Ihr Handy sei beschädigt und sie müsse dringend eine Überweisung tätigen, was ihr mit dem kaputten Handy nicht möglich sei, hieß es. Daraufhin überwies die Rentnerin die geforderte Summe von knapp 3.500 Euro. Auch eine zweite Überweisung für die falsche Tochter veranlasste die 67-Jährige.

Unter dem Vorwand, er sei Polizeibeamter und müsse gestohlenen Schmuck, der wiedergefunden worden sei, vergleichen, gelangte ein angeblicher Polizist in Teterow in die Wohnung einer 82-jährigen Frau. Dort lenkte er sie ab und stahl ihren Schmuckkasten mit dem gesamten Inhalt.

Die wichtigste Frage in dem Zusammenhang: Was kann man tun, um sich vor derartigen Betrugsmaschen zu schützen?

Besonders hilfreich sind die Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehenden Personen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.
  • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
  • Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
  • Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt) oder lassen Sie den Vornamen ganz weg. So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags können Sie folgendes Formular herunterladen und sich damit an Ihren Telefonanbieter wenden.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zuhause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.

Wenn man merkt, dass man doch Opfer von Betrügern geworden ist, wie geht man vor?

Das Anzeigen von Betrugstaten, ob versucht oder vollendet, kann zum einen der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, zum anderen aber auch, andere Personen zu sensibilisieren und im besten Fall Täter zu überführen. Eine Anzeige kann in jeder Polizeidienststelle oder auch über die Onlinewache erstattet werden. In einer akuten Situation ist eine Mitteilung über den Polizeinotruf ebenso hilfreich. Eine Anzeige ist in den meisten Fällen auch wichtig, um Opferrechte wahrnehmen und Ansprüche geltend machen zu können. (Empfehlung: YouTube Video "Opfer helfen- aber wie? Warum eine Anzeige erstatten?")

Vielen Dank an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern!

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