Das Jahr 2025 steht vor der Tür und bringt für Familien einige Änderungen mit sich. Ob finanzielle Entlastungen, Neuigkeiten in der Bildung oder Veränderungen im Gesundheits- und Pflegebereich – wir haben die wichtigsten Neuerungen für Familien zusammengestellt!
Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro pro Kind und Monat. Eltern erhalten damit zukünftig 255 Euro pro Monat je Kind. Diese regelmäßige Anpassung des Kindergeldes soll Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten entlasten und insbesondere bei der Deckung der alltäglichen Ausgaben für Kinder unterstützen. Das Kindergeld ist dabei ein wichtiger Baustein der staatlichen Familienförderung in Deutschland.
Familien mit geringem Einkommen, die den Kinderzuschlag beantragen können, profitieren von einer Erhöhung des Kindersofortzuschlags auf 25 Euro pro Monat und Kind. Der Zuschlag richtet sich vor allem an Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und zusätzliche finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Haushalte bereitzustellen.
Der steuerliche Freibetrag für Kinder wird zum Jahreswechsel auf 9.600 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Eltern können diesen Freibetrag bei der Steuererklärung geltend machen, wodurch sich ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Die konkrete steuerliche Entlastung hängt dabei von der individuellen Steuerklasse sowie der Höhe des Einkommens ab.
Ab 1. Januar 2025 wird das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 30 Euro pro Monat. Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu entlasten. Die Erhöhung soll steigenden Miet- und Energiekosten entgegenwirken und mehr Haushalten die Möglichkeit bieten, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies bedeutet eine Einkommenssteigerung für viele Beschäftigte, insbesondere für Arbeitnehmer in Teilzeit, geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) und Branchen mit niedrigen Löhnen. Der Mindestlohn stellt sicher, dass Beschäftigte für ihre Arbeit ein faires und existenzsicherndes Einkommen erhalten.
Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro. Das bedeutet, dass geringfügig Beschäftigte weiterhin die Möglichkeit haben, mit steigenden Stundenlöhnen die zulässige Höchstgrenze nicht zu überschreiten.
Für Auszubildende wird die Mindestausbildungsvergütung erhöht. Die genaue Anpassung variiert je nach Ausbildungsjahr, wobei die Vergütung im ersten Jahr am niedrigsten ist und in den folgenden Jahren ansteigt. Diese Maßnahme soll die finanzielle Lage von Auszubildenden verbessern und den Einstieg in die duale Berufsausbildung attraktiver machen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen oder außerschulischen Leistungen profitieren von einer Anhebung der Förderbeträge. Die Begabtenförderung ist Teil eines bundesweiten Programms zur Unterstützung talentierter junger Menschen. Die genauen Richtlinien und Antragsvoraussetzungenwerden zeitnah veröffentlicht. Ziel ist es, Begabungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern, um Talente langfristig zu sichern.
Ab 2025 soll es schneller und unkomplizierter möglich sein, auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten zahnärztliche Hilfe zu erhalten.
Über die landesweite Notdienst-Hotline 01806/123450 (Anrufkosten: 0,20 Euro aus dem Festnetz, 0,60 Euro aus dem Mobilfunknetz) können Patienten täglich zehn Notfallpraxen erreichen, die für dringende Fälle bereitstehen:
Außerhalb dieser Zeiten bleibt ein Bereitschaftsdienst telefonisch erreichbar, um Patienten in Notfällen weiterzuhelfen.
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte bundesweit für gesetzlich Versicherte eingeführt. Die ePA ermöglicht es, Gesundheitsdaten digital zu speichern und zu verwalten. Patienten können ihre Daten einfach mit Ärzten und Krankenhäusern teilen, was die Behandlung effizienter gestaltet und unnötige Doppeluntersuchungen vermeidet. Der Zugriff auf die Akte erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Patienten.
Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden ab 2025 angehoben. Die Erhöhung variiert je nach familiärer Situation, z.B. profitieren Familien mit mehreren Kindern von niedrigeren Beiträgen.
Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen verwendet werden, was die Organisation der Pflege erleichtert.
Ab 1. Januar 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) voraussichtlich von 1,7 auf 1,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist ein individueller Aufschlag, den jede Krankenkasse festlegt, um ihren Finanzbedarf zu decken. Die Erhöhung resultiert aus gestiegenen Gesundheitskosten und dem wachsenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Die Reform des Namensrechts bringt ab Mai 2025 zahlreiche Änderungen, die Familien mehr Flexibilität und Möglichkeiten bei der Namensgestaltung bieten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Doppelnamen für Ehepaare und Kinder:
Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen führen. Dieser Doppelname kann auch an gemeinsame Kinder weitergegeben werden. Außerdem können Kinder unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen, einen Nachnamen erhalten, der beide Elternteile repräsentiert.
Vereinfachung für Patchwork-Familien:
Die Reform erleichtert es Kindern aus Patchwork-Familien, den Nachnamen eines Elternteils anzunehmen oder einen Doppelnamen zu führen, der beide Elternteile berücksichtigt. Diese Änderung ist besonders wichtig, um den Bedürfnissen moderner Familien gerecht zu werden.
Namensänderung nach Scheidung:
Getrennte Eltern können künftig den Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen einfacher wieder annehmen. Kinder haben ebenfalls die Möglichkeit, den neuen Namen eines Elternteils oder einen Doppelnamen zu übernehmen.
Individuelle Namenswahl für Volljährige:
Erstmals erhalten volljährige Personen das Recht, ihren Geburtsnamen einmalig neu zu bestimmen, unabhängig von einer Eheschließung oder Adoption. Dies soll mehr Selbstbestimmung bei der Namenswahl ermöglichen.
Berücksichtigung kultureller Besonderheiten:
Die Reform sieht auch vor, dass Angehörige nationaler Minderheiten, wie der Sorben, geschlechtsangepasste Nachnamen verwenden können, um ihre kulturelle Identität zu wahren.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den vielfältigen Lebensrealitäten moderner Familien gerecht zu werden und die Gleichberechtigung bei der Namenswahl zu stärken.
Das bundesweit gültige Deutschlandticket wird ab Januar 2025 auf 58 Euro pro Monat erhöht.
Briefe dürfen ab Januar länger unterwegs sein: Zustellung innerhalb von 3 Werktagen (bisher 2). Die Briefpreise steigen (z.B. Standardbrief: 95 Cent, Postkarte: 95 Cent).
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passfotos akzeptiert. Diese werden direkt vom Fotografen sicher an die Behörde übermittelt.
Die „Kleine Novelle“ der Bioabfallverordnung erlaubt ab Mai 2025 nur noch 1 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Ab 1. Januar 2025 gelten EU-weit neue Regeln für die Entsorgung von Altkleidern – sie dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen müssen sie in speziell dafür vorgesehenen Altkleidercontainern entsorgt werden.
Jahrgänge ab 1971 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 gegen das neue EU-Dokument im Kartenformat tauschen.
Fahrzeuge mit oranger HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Bei Mängelfreiheit gibt es die neue gelbe Plakette.
Ab Frühjahr 2025 können Verbraucher bei zu langsamem Mobilfunk-Internet ihre Rechnung kürzen. Ein neues Messtool der Bundesnetzagentur ermöglicht die Überprüfung.
Ab Januar 2025 ist Amalgam als Zahnfüllung EU-weit verboten. Ersatzmaterialien sind Kunststoff- oder Glas-Zement-Füllungen.