Es ist nicht immer der Fall, dass Paare sofort mit Eintreten eines Kinderwunsches schwanger werden. Manchmal dauert dies mehrere Monate, denn es gibt nur ein kleines Zeitfenster jeden Monat, in dem eine Schwangerschaft überhaupt eintreten kann. Vielleicht ist es beruhigend zu wissen, dass etwa jede dritte Frau bis zu einem Jahr auf die Schwangerschaft wartet.
Für Paare mit großem Kinderwunsch kann jedoch das Ausbleiben einer natürlichen Schwangerschaft mit fortschreitender Zeit auch herausfordernd und zermürbend sein. Weiterhin belastend ist es, wenn die Frau zwar schwanger wird, aber die Schwangerschaft nicht aufrechterhalten bleibt (durch eine oder mehrere Fehlgeburten). Erfolgreiche Schwangerschaften und Geburten im nahen Umfeld, etwa im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Arbeitskolleg*innen und Familienmitgliedern, können dann ebenfalls zur Zerreißprobe werden. Auch das Sexualleben des Paares gerät häufig unter Druck, wodurch die Beziehung zusätzlich auf die Probe gestellt wird. Paare können sich in solchen Fällen an Beratungsstellen, z. B. Schwangerschaftsberatungsstellen (interaktive Karte - unter Beratungsstellen / Schwangerschaft und BabyJ) wenden.
Eine „normale Wartezeit“ auf eine Schwangerschaft beträgt, unabhängig vom Alter und der medizinischen Vorgeschichte der Frau, ein Jahr. Danach, oder wenn vorher schon gesundheitliche Vorerkrankungen bestehen, können sich Paare ärztlichen Rat einholen. Manche Paare haben ihren Kinderwunsch auch erst spät im Leben entwickelt, sodass es aufgrund ihres Alters schwieriger wird, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege eintritt. Dann kann es ratsam sein, sich schon nach einem halben Jahr ärztlichen Rat einzuholen.
… ist allerdings gar nicht so selten. Von ‚ungewollter Kinderlosigkeit‘ spricht man, wenn nach über zwölf Monaten mit regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eingetreten ist. Der Anteil ungewollt kinderloser Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 25 Prozent in 2013 auf 32 Prozent im Jahr 2020. Insbesondere in der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahren ist die ungewollte Kinderlosigkeit hoch, sie lag 2020 bei über 40 Prozent (BMFSFJ, Ungewollte Kinderlosigkeit 2020, S.38f.)
Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann verschiedene Gründe haben. Einerseits können körperliche oder emotionale Gründe vorliegen, oder die Fruchtbarkeit kann aufgrund einer ungesunden Lebensweise beeinträchtigt sein. Umfassende Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung bieten dann Reproduktionsmedizinische Zentren oder Spezialpraxen an.
Kennen Sie schon die Initiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit?“
Elf Bundesländer in Deutschland, darunter auch MV, haben sich bereits dieser Initiative angeschlossen. Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen. Die Initiative möchte über mögliche Ursachen, Beratung und Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch aufklären sowie Paare über Möglichkeiten der finanziellen Förderung bei Kinderwunsch informieren.
Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, haben die Möglichkeit sich reproduktionsmedizinisch behandeln zu lassen. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Meist werden vorher ärztliche Untersuchungen gemacht, um Ursachen für das Ausbleiben einer natürlichen Schwangerschaft festzustellen und eine geeignete reproduktionsmedizinische Methode auszuwählen. Es ist allerdings wichtig zu bedenken, dass eine solche Behandlung ebenfalls mit körperlichen und psychischen Belastungen für das Paar einhergehen kann.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Maßnahmen einer Kinderwunschbehandlung finanziell vom Bundesland MV unterstützt. Gefördert werden Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Auch die Bundesrepublik unterstützt Paare finanziell und zwar zu gleichen Teilen wie das Land MV. Maximal können so 50 Prozent der entstandenen Kosten für die Paare übernommen werden.
Die Kostenerstattung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern es müssen sowohl beim Bund, als auch beim Land Anträge gestellt werden. Letztlich entscheidet eine Bewilligungsbehörde darüber, ob die finanzielle Zuwendung tatsächlich geleistet wird. Digitale Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite des LAGuS MV.
Einige weitere Anforderungen müssen außerdem erfüllt sein: Beide (Ehe-)Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf höchstens 40 Jahre, der Mann höchstens 50 Jahre alt sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden (also keine Samen- oder Eizellenspende). Außerdem muss eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit erfolgen, und ein Attest erstellt werden, dass Erfolgsaussichten der Kinderwunschbehandlung bestehen. Der Arzt oder die Ärztin muss das Paar außerdem über die medizinischen und psychosozialen Aspekte der Behandlung aufklären.
Einen sogenannten ‚Förder-Check‘ können Paare auf der Webseite des „Informationsportals Kinderwunsch“ machen.
Wird eine Zuwendung bestätigt, dann übernimmt das Land MV bei Ehepaaren 50 Prozent des Eigenanteils für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Bei Paaren, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, werden bei den ersten drei Behandlungszyklen 25 Prozent der Kosten übernommen, beim vierten Zyklus ebenfalls 50 Prozent.
In der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen“ des Bundeslands MV wurde im Dezember 2021 ergänzt, dass eine reproduktionsmedizinische Behandlung auch in einer Klinik/Einrichtung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern stattfinden kann. Dazu gehören die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachen und Brandenburg, sowie Hamburg und Berlin.
Weitere Quellen:
https://www.familienplanung.de/kinderwunsch/
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/kinderwunsch
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ungewollte-kinderlosigkeit-2020-161020