Wenn Kinder Pflege brauchen

Rund 80.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind laut Statistischem Bundesamt pflegebedürftig. Das entspricht einem Anteil von 2,8 Prozent. Auch wenn sich die gesetzlichen Grundlagen nicht von denen, die auch für Erwachsene gelten, unterscheiden, gibt es Punkte, die bei Kindern anders sind. Wenn über Pflegebedürftigkeit gesprochen wird, stehen meist ältere Menschen im Mittelpunkt. Doch auch Kinder können Pflege brauchen, durch Komplikationen bei der Geburt, angeborene Behinderungen oder früh aufgetretene Krankheiten.


Wann ist ein Kind pflegebedürftig?

Wann braucht ein Kind mehr Pflege als im Normalfall? Eine Pflegebedürftigkeit im gesetzlichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die tägliche Pflege deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt. Das kann der Fall sein, wenn regelmäßige Besuche beim Arzt oder Therapeuten notwendig sind. Berücksichtigt wird auch der Unterstützungsbedarf für Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, wenn Übungen erforderlich sind und das Kind diese nicht selbstständig durchführen kann.

Viele Eltern merken in den ersten Lebensjahren ihres Kindes gar nicht, dass die Versorgung eines Kindes mit Behinderung zeitlich und emotional über die eines gesunden Kindes hinausgeht. Betroffene Eltern sind – anders als Angehörige von Senioren – völlig unvorbereitet mit dieser Situation konfrontiert und müssen diese verarbeiten und gleichzeitig ihren Alltag umorganisieren, oft ihre Lebensplanung komplett ändern.

Kinder entwickeln Fähigkeiten und Selbstständigkeit naturgemäß schrittweise. Das heißt, dass bestimmte Fähigkeiten erst ab einem gewissen Alter zu erwarten sind. „Unselbstständig“ bedeutet bei einem Kind nicht automatisch „pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes“. Daher werden Kinder bei der Zuordnung zu einem Pflegegrad mit einem gleichaltrigen gesunden Kind verglichen. Ein Kind sollte ab einem gewissen Alter in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrades eingehen, selbstständig sein. Ab dem elften Geburtstag gelten bei der Begutachtung dieselben Regeln wie bei Erwachsenen.

Eine Besonderheit besteht bei Kindern bis zu 18 Monaten. Sie werden per Gesetz einen Pflegegrad höher eingestuft, als sie aufgrund ihrer in der Begutachtung erreichten Punkte sonst erreichen würden. Damit werden häufige, für die Familie belastende Begutachtungen in den ersten Lebensmonaten vermieden.

Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

Bereiten Sie den Besuch vor, damit Sie dem/der Gutachter*in den individuellen Pflege- und Betreuungsaufwand Ihres Kindes darlegen können. Idealerweise sollten Sie alle wichtigen Arztberichte, Krankenhausbriefe, Untersuchungsbefunde inklusive der Schreiben der sozialpädiatrischen Zentren und der ggf. besuchten Tagesstätten oder Schulen bereithalten. Auch das gelbe Vorsorgeheft ist sehr wichtig.

Diese Unterlagen geben dem/der Gutachter*in Aufschluss über Diagnosen, den Entwicklungsverlauf Ihres Kindes, die Therapie und die Planungen für die weiteren Behandlungen. Um nichts zu vergessen, sollten Sie sich vor dem Begutachtungstermin die Bereiche notieren, in denen täglich Pflege und Betreuung geleistet werden. Hilfreich ist ein ausgefülltes Pflegeprotokoll, das während des Termins im Detail besprochen werden kann.

Familienleistungen
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Sozial- psychiatrischer Dienst
Der sozialpsychatrische Dienst bietet Hilfe für erkrankte Menschen an. Darunter zählen Suchterkrankungen, psychische und gerontopsychiatrische Erkrankungen.
Familienpflegezeit/ Pflegezeit
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Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
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