Bis wann dürfen Jugendliche in die Disco? Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Konsum von Zigaretten und Alkohol? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Sex haben? Solche Fragen beschäftigen viele Eltern. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. Das Jugendschutzgesetz und weitere Regelungen liefern eine Orientierungshilfe für die verantwortungsbewusste Erziehung Ihrer Kinder.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Für sie hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz das Internetportal "Jugendschutz aktiv" eingerichtet, um über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz zu informieren.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten. In der Disco oder im Kino etwa dürfen Kinder nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit bleiben.
Die "FSK" steht für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und gibt vor, ab welchem Alter, welcher Film gesehen werden darf. Dabei gibt es die Altersbeschränkungen ab 6 Jahre / ab 12 Jahre / ab 16 Jahre und ab 18 Jahre. Auch wenn Erziehungsberechtigte dabei sind, ändert das nichts. Ausnahme: Filme ab 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren sehen, wenn ein*e Erziehungsberechtigte*r dabei ist.
Das Gesetz regelt den Konsum von Alkohol und gibt vor, ab welchem Alter und wie lange sich Jugendliche in Discos, Spielhallen und Gaststätten aufhalten dürfen. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, beispielsweise wenn an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol ausgeschenkt wird, drohen Gewerbetreibenden und Veranstaltern Bußgelder.
Eine Regelung für den Konsum von Energydrinks ist aktuell nicht in Aussicht. In manchen anderen Ländern verkaufen einige Discounter die Wachmacher nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren. Organisationen wie Foodwatch oder die Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen sprechen sich auch in Deutschland für eine Regelung aus, die eine Altersbeschränkung für den Konsum von Energydrinks vorsieht.
Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Folgen der "mutwilligen Körperverletzung" abschätzen kann.
Auch die verbreitete Praxis, Jugendliche ab einem bestimmten Alter zu tätowieren, wenn sie eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlegen oder von ihnen begleitet werden, hat keine sichere rechtliche Grundlage. Die Berufsverbände haben sich unterschiedliche Regeln auferlegt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt auch, wie viel und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen. Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Schüler*innen ab 13 Jahren dürfen ihr Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern – Zeitungen austragen oder Babysitten zum Beispiel. Während der Schulzeit dürfen Kinder und Jugendliche maximal zwei Stunden pro Tag und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr Geld verdienen.
Schüler*innen ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden, einem Ferienjob nachgehen.
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