Familien mit Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige brauchen im Alltag besondere Unterstützung und Auszeiten, um wieder Kraft zu tanken, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Neues zu erleben. Dazu brauchen sie Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen. In den Familienferienstätten können Familien mit behinderten Kindern einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub verbringen. Rund 90 Familienferienstätten bundesweit bieten gute und vielfältige Angebote, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien berücksichtigen.
In Mecklenburg-Vorpommern bieten 11 gemeinnützige Familienferienstätten Erholung für die ganze Familie. Mütter und Väter können hier vergleichsweise kostengünstig mit ihren Kindern Urlaub machen. Das Angebot richtet sich vor allem an kinderreiche und einkommensschwache Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und/oder zu pflegenden Familienangehörigen.
Gemeinnützig bedeutet, dass die familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und sich besonders an Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen richten.
In den Familienferienstätten können sich die Familien erholen und gleichzeitig Beratungs- und Bildungsangebote, z. B. geführte Wanderungen, Vorträge zu Ernährung und Erziehung oder Bastel-Kurse in Anspruch nehmen.
Für Familien werden auch besondere Urlaubspakete von den Ferienstätten geschnürt. Dazu zählen beispielsweise eine Nachtwanderung, eine Eltern-Kind-Massage oder auch ein Kinderdinner mit anschließendem Kinderprogramm sowie ein Theater- oder Kinoabend für die Eltern.
Viele Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, bezuschussen den Urlaub in einer Familienferienstätte. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt pauschal eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 30 € für einen Zeitraum von mindestens fünf bis maximal 14 Tagen, ab dem achten Tag sinkt der Zuschuss bis auf 15 €. Die zu fördernden Familien müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.
Familien müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind muss jünger als 18 Jahre sein.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Familienurlaub in den Familienferienstätten".
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Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist Anlaufstelle für Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und Partner*innen. Die Beratungsstellen unterstützen u. a. bei Fragen zur Assistenz, Hilfsmitteln oder zum Teilhabeplan.
...Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
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