Aufgrund von Trennungen wandeln sich Familienstrukturen. Dabei sind die Familienkonstellationen oftmals vielfältig und komplex. Was muss geregelt werden in Sachen Sorgerecht und was heißt das für das Umgangsrecht? Bleibt der Familienname eines Kindes bei einer Scheidung bestehen?
Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, hat er/sie ein Alleinentscheidungsrecht in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind. Die neue Ehepartnerin oder der neue Ehepartner kann bei alltäglichen Fragen mitentscheiden. Voraussetzung ist, dass der allein sorgeberechtigte Elternteil damit einverstanden ist.
Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, kann derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, über Alltagsfragen allein entscheiden, etwa über Schlafens- und Ausgehzeiten oder Kontrollbesuche beim Arzt. Der neue Stiefelternteil hat nur eine Entscheidungsbefugnis, wenn beide Elternteile eine Vollmacht unterschreiben, die dem/der neuen Partner*in ein Erziehungs- und Mitspracherecht einräumt.
Das Umgangsrecht regelt den Anspruch auf Umgang - sowohl den Umgang eines minderjährigen Kindes mit Eltern, Stiefeltern und Dritten als auch andersherum. Auch wenn ein Elternteil kein Sorgerecht hat, steht ihm ein Umgangsrecht zu. Das Umgangsrecht gibt in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen.
Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt zwischen dem Kind und den Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrechtzuerhalten und zu fördern.
Ein Recht auf Umgang haben die Eltern, die Großeltern des Kindes, die Geschwister des Kindes sowie enge Bezugspersonen des Kindes.
Der Familienname des Kindes bleibt bei einer Scheidung bestehen. Heiratet ein Elternteil nach der Scheidung erneut, ist es möglich, dem Kind einen neuen Ehenamen zu geben, wenn Kind und Elternteil in einem Haushalt leben.
Ist der andere Elternteil mit sorgeberechtigt oder wenn das Kind dessen Namen führt, ist die Einwilligung dieses Elternteils notwendig. Wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, muss es selbst in die Namensänderung einwilligen. Einigen sich die Eltern nicht, kann das Familiengericht die Namensänderung zum Wohl des Kindes bestimmen.
Das Zusammenleben in Patchworkfamilien stellt neben vielen Glücksmomenten auch hohe Anforderungen an alle beteiligten Personen. Hoffnungen und Erwartungen bestehen bei Kindern und Erwachsenen genauso wie Ängste und Zweifel. Die Neubesetzung der Elternrolle sowie unterschiedliche Besuchsregelungen...
Familienkonstellationen sind im Wandel und damit auch die Strukturen innerhalb der Familien. Was muss beachtet werden? Wie sehen die Verhältnisse zwischen Stiefkindern und Stiefeltern rechtlich aus? Kann ein Stiefelternteil das Stiefkind adoptieren? Wie ist die...