Plötzlich Witwe*r - der Alltag allein

Manchmal kommt der Tod des Partners ganz unvermittelt, in anderen Fällen können sich die Ehepartner auf das Sterben des geliebten Menschen vorbereiten. Doch wie meistert man den Alltag als Witwe oder Witwer? Welche Behördengänge und Formalitäten sind zu erledigen? In Deutschland gibt es aktuell rund 6 Millionen verwitwete Menschen, wobei Witwen deutlich in der Überzahl sind und durchschnittlich etwa 15 Jahre ohne den Ehepartner leben. Zwar ist der Tod des Lebensgefährten immer ein einschneidendes und schmerzvolles Erlebnis, doch für den hinterbliebenen Partner muss das Leben immer auch weitergehen.


Formalitäten und Behördengänge

Um die erforderlichen Behördengänge wird man auch nach der Beisetzung nicht herumkommen. Nach der Bestattung muss der Nachlass geregelt werden. Sofern es ein Testament gibt, muss es beim Nachlassgericht abgegeben werden und nach einer Testamentseröffnung ein Erbschein beantragt werden.

Laufende Zahlungen und Verträge müssen beendet, Versicherungen gekündigt werden. Dafür sollten Sie sich das Bankkonto des/der Verstorbenen ansehen, um einen Überblick über Zahlungsausgänge und -eingänge zu bekommen. Der/Die Verstorbene muss außerdem bei der Krankenkasse, Rentenkasse, den Behörden und Ämtern abgemeldet werden. Dafür ist eine Sterbeurkunde nötig, die beantragt werden muss.

Abgeschlossene Versicherungen wie Lebens-, Unfall-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung müssen ebenfalls offiziell informiert und beendet werden. Sofern ein Arbeitsverhältnis bestand, sollte man sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und den Arbeitsvertrag beenden.

Trotz aller Formalitäten, die es nach einer Bestattung zu erledigen gilt, sollten man jedoch das Wichtigste nicht vergessen: sich selbst die nötige Zeit zum Trauern geben. Trauer und Schmerz zuzulassen – das ist wohl die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe, die nach einem Todesfall und einer Bestattung auf die Hinterbliebenen zukommt.

Renten für Hinterbliebene

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahme: Stirbt der/die Ehepartner*in/Lebenspartner*in beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr*e Ehepartner*in/Lebenspartner*in zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr*e Ehepartner*in/Lebenspartner*in zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Emotionale Rückschläge

Auch Rückschläge, emotionale Löcher und schwierige Tage – vor allem im ersten Jahr nach dem Tod und besonders an den Feiertagen, am Wochenende oder dem Todestag – sind für verwitwete Menschen völlig normal und sollten akzeptiert werden. Keinesfalls darf man versuchen, diese Gefühle zu unterdrücken. Oft kann es Ihnen helfen, mit Ihren Kindern oder engen Angehörigen über die Situation und die Gefühle zu sprechen. Viele Witwen und Witwer finden auch in Selbsthilfegruppen Trost und empfinden es als tröstend, sich mit Menschen auszutauschen, die einen ähnlichen Trauerprozess durchleben. Auch Gespräche mit Ärzten, Psychologen, dem Pfarrer oder einem professionellen Trauerbegleiter können bei der Trauerarbeit helfen und die Angehörigen, die eventuell selbst mit der Trauer beschäftigt sind, entlasten.

In Zeiten der Trauer sollten Sie das leibliche Wohl nicht vernachlässigen. Auch wenn es die ersten Wochen und Monate nach dem Tod Ihres/Ihrer Partners/Partnerin schwerfällt, dürfen eine gesunde Ernährung und Sport nicht außer Acht gelassen werden. Sport und Bewegung an der frischen Luft fördern nicht nur das Wohlbefinden, sondern helfen auch körperliche Anspannungen abzubauen. Es ist also durchaus förderlich, in emotional schwierigen Zeiten nach Möglichkeit ab und an Sport zu treiben, auch wenn dafür eigentlich die Motivation fehlt.

Verwitwet mit kleinen Kindern

Verwitwete mit kleinen Kindern stehen vor einer ganz besonderen Herausforderung – sie sind plötzlich alleinerziehende Elternteile. Zusätzlich müssen sie für die Kinder stark sein und haben oftmals keine Möglichkeit, ihre Trauer im Alltag Platz einzuräumen. In den ersten Wochen und Monaten „funktionieren“ die verwitweten Elternteile meist nur und finden erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich der Alltag wieder ein wenig eingestellt hat, die Zeit um zu trauern. Mittlerweile gibt es in Deutschland immer mehr Selbsthilfegruppen für verwitwete Eltern, deren Mitglieder ein ähnliches Schicksal tragen und durch ihre Erfahrungen Witwer und Witwen aus dem großen Loch der Trauer herausholen und zeigen können, wie man mit dem Dasein ohne den Vater oder die Mutter der eigenen Kinder fertig wird.

Natürlich gibt es keinen Leitfaden und kein universal gültiges Rezept, wie man den Alltag alleine meistert. Die Gestaltung des Lebens als Witwe oder Witwer ist individuell abhängig von der Persönlichkeit des jeweiligen Menschen. Kann man sich aber auch nach dem ersten Trauerjahr noch immer nicht wieder an den schönen Dingen des Lebens erfreuen, ist die Trauer nach wie vor überwältigend und möchte man sich am liebsten verkriechen und die ganze Welt ausschließen, sollte man sich professionelle Hilfe suchen, die bei der Trauerarbeit unterstützt, denn dies können Anzeichen für eine ernste Despression sein.

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Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene bei einem Todesfall ab. Das gilt sowohl für Ehegatten als auch für eingetragene Lebenspartner*innen. Kindern und jungen Erwachsenen zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Waisenrente, wenn Elternteile versterben.
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