Ab 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen vollständig von den neuen Pflegegraden abgelöst. Seitdem werden Pflegegrad eins bis fünf zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird aufgrund der noch erhaltenen Selbstständigkeit ermittelt und nicht anhand des Zeitaufwands der Pflege. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden in dem Prüfverfahren Punkte vergeben. Anhand dieser Punkte erfolgt die Einteilung in einen der fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr Pflegeleistungen erhält der/die Pflegebedürftige. Nachfolgend finden Sie die Pflegegrade im Überblick.
Die Einstufung in die jeweiligen Pflegegrade werden von Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen vorgenommen.
In den unterschiedlichen Pflegegraden hat man Anspruch auf verschiedene Leistungen. Vor dem Besuch des Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen können Betroffene oder Angehörige einen Selbsttest machen und den Pflegegrad errechnen.
Pflegeleistungen sind finanzielle Leistungen der Pflegekasse für eine pflegebedürftige Person. Per Definition pflegebedürftig sind Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Zu den Pflegeleistungen gehören deshalb das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen (Bezahlung des Pflegedienstes), Kombinationspflege, Kurzzeitpflege usw. Mit den Pflegeleistungen können Sie also die häusliche Pflege oder die Kosten für ein Pflegeheim mitfinanzieren. Die Höhe der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Außerdem müssen sie in der Regel beantragt werden. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim muss von der Pflegekasse genehmigt sein. Nur dann ist eine Kostenübernahme gewährleistet. Auf dem Portal "Pflege durch Angehörige" finden Sie eine Übersicht zu den Pflegeleistungen je Pflegegrad.
Erholung und Auszeit vom Alltag sind nicht nur für Pflegebedürftige, sondern vor allem auch für pflegende Angehörige wichtig. Doch nur wenige pflegende Angehörige nutzen ihren Anspruch auf 28 Urlaubstage im Jahr.
Pflegehotels oder auch Familienferienstätten sind...
Rund 230.000 Kinder und Jugendliche kümmern sich bundesweit um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt bundesweit die jungen Pflegenden mit gezielter Beratung und Information. Ziel des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft,...
Eine Pflegezeit kann maximal 6 Monate lang dauern. Die Familienpflegezeit kann sich dagegen auf bis zu 24 Monate erstrecken. Das ist nur ein Unterschied zwischen diesen pflegebedingten Freistellungen. Bevor man sich für ein Modell entscheidet,...
Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 18 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen...