Pflegearten und Wohnformen für Pflegebedürftige

Die Pflege von Angehörigen zu organisieren, ist eine enorme Herausforderung. Von der Einstufung in einen Pflegegrad über die möglichen Pflegeleistungen bis hin zur riesigen Auswahl an möglichen Wohnformen für das Alter sieht man sich mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Wie möchte man selbst bzw. die Angehörigen im Alter versorgt werden? Bevor die Entscheidung fällt, sollte man sich in Ruhe über die verschiedenen Wohn- und Pflegeformen informieren, um die bestmögliche Lösung für die ganze Familie zu finden.


Welche Arten von Pflege gibt es?

Die Pflegebegriffe sind vielfältig. Die folgende Übersicht stellt die verschiedenen Pflegearten vor und erläutert diese kurz.

  • Stationäre Pflege: Bei der stationären Pflege werden Pflegebedürftige in einer Einrichtung gepflegt und untergebracht. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten – vollstationäre Pflege und teilstationäre Pflege. Die vollstationäre Pflege ist eine dauerhafte Pflege. Die teilstationäre Pflege kommt in Frage, wenn der/die Pflegebedürftige nur zeitweise betreut/gepflegt werden muss.
  • Ambulante Pflege: Die Pflegekräfte (z. B. von einem ambulanten Pflegedienst) kommen zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und führen dort die pflegerischen Maßnahmen durch.
  • Tagespflege: Pflegebedürftige Menschen, bei denen tagsüber keine eigenständige Versorgung gewährleistet ist, können eine Tagespflege in Anspruch nehmen. Ähnlich wie bei der teilstationären Pflege kann dies auch für Personen gelten, die durch einen Angehörigen gepflegt werden, dieser aber tagsüber arbeiten muss oder beschäftigt ist. Tagespflege kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
  • Verhinderungspflege: Sie wird bereitgestellt, wenn eine Person Pflegebedarf für einen bestimmten Zeitraum hat und die pflegende Person zu der Zeit verhindert ist. Dies betrifft häufig pflegende Angehörige, die im Urlaub sind oder aus verschiedenen Gründen keine Zeit haben. Die Kosten werden von den Pflegekassen für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen (pro Jahr) übernommen.
  • Nachtpflege: Das Gegenstück zur Tagespflege ist die Nachtpflege. Hier bekommen pflegebedürftige Personen Hilfe, wenn eine eigenständige Versorgung nachts nicht gewährleistet und kein*e Betreuer*in verfügbar ist. Eine ambulante Nachtpflege wird meistens von einem Pflegedienst durchgeführt, der stationäre Aufenthalt erfolgt oftmals in einer Pflegeeinrichtung (z. B. Pflegeheim).
  • Intensivpflege: Die Intensivpflege ist ambulant oder stationär möglich. Die Voraussetzung für diese Pflegeform ist, dass der/die Pflegebedürftige akute oder lebensbedrohliche Leiden hat. Die Körperfunktionen der pflegebedürftigen Person unterliegen hierbei einer ständigen Kontrolle und werden notfalls unterstützt.
  • Vollzeitpflege: Personen, die einen hohen Pflegeaufwand haben, bekommen häufig die Vollzeitpflege. Eine ganzheitliche Betreuung ist dabei möglich. Auch hier gibt es eine stationäre oder ambulante Variante.
  • Kurzzeitpflege: Bei der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt. Diese Pflegeform ist auf eine Zeit von maximal vier Wochen (im Jahr) begrenzt und für Menschen gedacht, die nach längerem Krankenhausaufenthalt in die eigene Wohnung zurückkehren oder auf ein Pflegeheim vorbereitet werden sollen.
  • Palliativpflege: Menschen, die unter einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit leiden, bekommen die Palliativpflege. Diese Pflegeform mündet oftmals in der Sterbebegleitung und benötigt daher besonders ausgebildete Pflegekräfte.
  • Hospizpflege: Hospizpflegekräfte erleichtern Menschen ein würdevolles Sterben. Meistens findet dieses in kleineren Einrichtungen statt und richtet sich ähnlich der Palliativpflege an Menschen, die im Sterben liegen.

Welche Wohnformen gibt es?

Jeder Mensch hat seine eigenen Vorstellungen, wie er im Alter und bei Pflegebedürftigkeit wohnen möchte. Nicht immer passen diese Vorstellungen mit den Unterstützungsmöglichkeiten aus der Familie zusammen. Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig gemeinsam zu überlegen, wie ein Wohnen im Alter gestaltet werden kann. Hinsichtlich der Wohnform für das hohe Alter kann man zwischen mehreren Varianten wählen, die sich nicht nur durch die Wohnform unterscheiden, sondern insbesondere auch durch die möglichen Pflegeangebote, den Grad der Selbstständigkeit und die Nähe zur Familie. Prinzipiell stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen folgende Wohnformen zur Verfügung:

  • Wohnen zu Hause
    z. B. Pflege durch Angehörige oder externe Pflegekräfte, Mehrgenerationenhaus, Nachbarschaftshilfe
  • Wohnen zu Hause mit teilstationärer Pflege
    z. B. Tagespflege / Nachtpflege
  • Selbstständiges Wohnen mit Betreuung
    z. B. Senioren-WG, Pflege-WG
  • Wohnen in einer Senioreneinrichtung
    z. B. Betreutes Wohnen, Pflegeheim.

Hospiz- und Palliativversorgung

Hospizarbeit will Sterbenden, ganz unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Religion oder gar ihres sozialen Status, eine Begleitung im Sterben an dem von den Sterbenden gewählten Ort ermöglichen. Grundlegend für die Hospizarbeit ist die Akzeptanz des Todes als Teil des Lebens. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin in Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist ein Zusammenschluss der im Bereich Hospiz- und Palliativmedizin tätigen Dienste und Einrichtungen.

Auf der Website Hospiz MV finden Sie alle Einrichtungen mit Kontaktdaten von amulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen, Pallivativstationen sowie Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche.

Familienleistungen
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Familienpflegezeit/ Pflegezeit
Mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können Beschäftigten zwischen 6 und 24 Monaten zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden.
Pflegeunter- stützungsgeld
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert
Nachbarschafts- hilfe ehrenamtlich
Die Nachbarschaftshilfe vermittelt ehrenamtliche Hilfen. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige.
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