Mehrlinge - Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

Die Geburt von Mehrlingen bringt neben der Freude für die gesamte Familie auch besondere Herausforderungen mit sich. Die Betreuung mehrerer Babys nimmt mehr Zeit in Anspruch, zum Beispiel für das Füttern, Wickeln und Pflegen. Zudem muss die Babyausstattung mehrfach angeschafft werden. Daher gelten für Eltern von Mehrlingen auch besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung.


Mutterschutzfrist

Auch mit Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, genauso wie bei Schwangerschaften mit einem Kind. Allerdings verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt ohne einen Antrag um weitere vier Wochen auf insgesamt 12 Wochen ab der Geburt.
Sollte die Geburt vor dem errechneten Termin stattfinden, so dass sich die sechs Wochen Mutterschutzfrist vor der Geburt verkürzen, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt zusätzlich um diesen Zeitraum.

Elternzeit bei Mehrlingsgeburten

Bei Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen kann für jedes Kind Elternzeit genommen werden. Elternzeit, die vor dem dritten Geburtstag der Kinder nicht in Anspruch genommen wird, kann in dem Zeitraum ab dem dritten Geburtstag bis vor dem achten Geburtstag nachgeholt werden. Ab dem achten Geburtstag ist keine Elternzeit mehr möglich. Abhängig davon, ob die Kinder vor oder nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, gibt es unterschiedliche Regelungen.

Elterngeld und weitere Sozialleistungen

Für Zwillinge oder Mehrlinge wird nur einmal Elterngeld ausgezahlt, denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich für den Verdienstausfall in der Zeit, in der die Kinder in den ersten Lebensmonaten betreut werden.
Das Elterngeld erhöht sich aber: Eltern bekommen einen Mehrlings-Zuschlag auf das Elterngeld, der sich mit der Anzahl der Mehrlinge erhöht.
Mit Zwillingen erhalten Eltern einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Bei Drillingen den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter.

Werden verschiedene Sozialleistungen in Anspruch genommen, wie zum Beispiel Wohngeld oder BAföG, wird das Elterngeld wie Einkommen behandelt und auf die Sozialleistung angerechnet. Das Elterngeld wird aber nicht komplett angerechnet, sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Bei Zwillingen ist der Mindestbetrag doppelt so hoch, bei Drillingen ist er dreimal so hoch usw.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld: Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. ElterngeldPlus ist geeignet für Mütter und Väter die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Nicht nur als leibliche Eltern können von der gesetzlich zustehenden Elternzeit profitieren – auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern dürfen hiervon...
Mehrlingsgeburten
Für Eltern von Mehrlingen gelten besondere Regelungen und sie erhalten zusätzliche Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine finanzielle Hilfe für Familien im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Mutterschafts-leistungen
Mutterschaftsleistungen sind Entgeltersatzleistungen für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung (in der Regel sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt).
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Hilfen für Frauen und Familien
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
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