Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Für die Betroffenen ist besonders belastend, dass die Übergriffe in einer Umgebung wie beispielsweise ihrem Zuhause stattfinden, die eigentlich geschützt sein sollte. Partnerschaftsgewalt passiert in der eigenen Wohnung, aber auch in der Öffentlichkeit. Auch wenn mehr als 80 Prozent der Betroffenen häuslicher Gewalt Frauen sind, betrifft häusliche Gewalt auch Männer.
Zu häuslicher Gewalt zählen nicht nur Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.
Meistens beginnt häusliche Gewalt schleichend. Umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen. Anfangs ist der Partner oder die Partnerin vielleicht immer wieder launisch und aggressiv und „rastet schnell aus“. Dann können Beleidigungen, Demütigungen, Stimmungsschwankungen und seelische Grausamkeit in der Ehe oder Partnerschaft folgen. Der Partner oder die Partnerin reagiert möglicherweise eifersüchtig und beginnt damit, finanzielle Ausgaben, soziale Kontakte oder das Handy zu kontrollieren.
Körperliche Übergriffe zeigen sich ebenso wie psychische Gewalt in vielen Formen. Schubsen oder grobes Schütteln gehören ebenso dazu wie Schläge oder Verletzungen mit Gegenständen oder Waffen. Sexuelle Gewalt durch den Partner oder die Partnerin kann bei ungewolltem, ständigen Anfassen anfangen und bis zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung gehen.
Nachbarschaft oder Freundeskreis sind häufig unsicher, ob sie die Situation richtig bewerten und wie sie helfen können. Partnerschaftsgewalt ist niemals Privatsache und wegschauen keine Lösung.
Für das Umfeld kann sich die Gewalt so zeigen: Eine Freundin, Verwandte oder Kollegin zieht sich plötzlich von ihrem sozialen Umfeld zurück. Sie wirkt unsicher, nervös oder gereizt. Auch plötzliche Gewichtsveränderungen oder ein erhöhter Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Zigaretten oder Tabletten können auftreten. Ständige Erschöpfung oder Verletzungen können ebenfalls Warnsignale sein.
Häufig liefert auch die Lebenssituation eines Paares Hinweise. Zu häuslicher Gewalt kommt es oft im Zusammenhang mit Veränderungen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit oder einer Trennung sowie belastenden Umständen wie Schulden oder Suchterkrankungen. Auch Ängste und Unsicherheiten durch die aktuelle Covid-19-Pandemie können Stress und damit verbundene Aggressionen auslösen.
Hilfe für Opfer von Gewalttaten gibt es an unterschiedlichen Stellen. Von Gewalt betroffen zu sein - das ist eine Erfahrung, die bei vielen Menschen eine tiefe seelische Verwundung (ein psychisches Trauma) hinterlässt. Sie kann zu lebenslangen und schweren Beeinträchtigungen führen. Daher ist eine schnelle fachkompetente psychologische Betreuung und Behandlung nach einer Gewalttat sehr wichtig.
Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Hierzu zählen auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen. Opfer solcher Taten können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einen Anspruch auf Versorgungsleistungen haben. Die Versorgung umfasst Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorgeleistungen und eine Beschädigten- bzw. Hinterbliebenenrente.
Anspruchsberechtigt sind Geschädigte oder Hinterbliebene. Dazu gehören Witwen, Witwer, Waisen und Eltern. Zu den Geschädigten zählen auch diejenigen, die die gesundheitliche Schädigung bei der rechtmäßigen Abwehr eines vorsätzlichen, tätlichen Angriffs erlitten haben. Die Leistungen werden auf Antrag erbracht.
Zuständig für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall und die Leistungsgewährung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS).
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