Nach dem Schulabschluss gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Unter anderem besteht die Möglichkeit, einen Jugendfreiwilligendienst zu absolvieren.
Zu den Jugendfreiwilligendiensten zählen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), etwa in einer Kindertagesstätte, einer Pflegestation, beim Sportverein oder im Museum, und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zum Beispiel bei einem Tierschutzverein, einer Umweltstiftung oder auf einem Öko-Bauernhof. Die vielfältigen Angebote in den Jugendfreiwilligendiensten ermöglichen interessierten jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren über einen Zeitraum von sechs bis maximal 18 Monaten nicht nur etwas Nützliches zu tun, indem sie sich für die Gesellschaft engagieren, sondern bieten auch eine erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt.
Das FSJ und das FÖJ sind eine Sonderform des freiwilligen Engagements und somit unentgeltliche Dienste. Das heißt, es wird kein Lohn / Gehalt gezahlt. Freiwillige bekommen für ihren Dienst allerdings ein Taschengeld. Die Taschengeld-Höchstgrenze beträgt sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, derzeit 414 Euro monatlich (Stand: 2020).
FSJ und FÖJ können auch im Ausland geleistet werden. Für einen Auslandsaufenthalt stehen für junge Freiwillige auch spezielle Auslandsfreiwilligendienste, z. B. der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD), zur Verfügung. Im IJFD dürfen maximal 350 Euro Taschengeld gezahlt werden. In der Regel liegt das Taschengeld aber deutlich darunter, da es sich nach den Lebenshaltungskosten des Gastlandes richtet. Das konkrete Taschengeld ist beim jeweiligen Träger des Jugendfreiwilligendienstes zu erfragen.
Als Zeichen der Anerkennung des Engagements der Freiwilligen für das Gemeinwohl erhalten alle Freiwilligen, die ihren Dienst in Deutschland ableisten, einen Freiwilligenausweis. Mit dem Ausweis erhalten Freiwillige die Möglichkeit, rabattierte Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV zu nutzen. Überall dort, wo Verkehrsunternehmen/-verbünde ermäßigte Zeitkarten anbieten, kann durch Vorzeigen des Freiwilligenausweises eine Rabattierung in Anspruch genommen werden. Möglich sind gegen Vorlage des Freiwilligenausweises zusätzlich eventuell weitere Vergünstigungen, z. B. für einen Kino- oder Schwimmbadbesuch. Diese müssen im Einzelfall erfragt werden.