Urlaub in den Familienferienstätten - Förderung in MV

Mecklenburg-Vorpommern hat viel zu bieten für Familien. Die zahlreichen Familienferienstätten an den Ostseeküsten und der Seenlandschaft garantieren eine schöne Urlaubszeit. Die saubere, klare Luft, die eindrucksvolle Natur- und Tierwelt und der Wasserreichtum machen MV zum idealen Urlaubsreiseziel für Familien. Zu jeder Jahreszeit gibt es unzählige Möglichkeiten für Familienausflüge.


Familienferienstätten in MV

In Mecklenburg-Vorpommern bieten 11 gemeinnützige Familienferienstätten Erholung für die ganze Familie (interaktive Karte). Mütter und Väter können hier vergleichsweise kostengünstig mit ihren Kindern Urlaub machen. Das Angebot richtet sich vor allem an kinderreiche und einkommensschwache Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und/oder zu pflegenden Familienangehörigen.

Gemeinnützig bedeutet, dass die familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und sich besonders an Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen richten. Mit dem Online-Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen.

In den Familienferienstätten können sich die Familien erholen und gleichzeitig Beratungs- und Bildungsangebote, z. B. geführte Wanderungen, Vorträge zu Ernährung und Erziehung oder Bastel-Kurse in Anspruch nehmen.
Für Familien werden auch besondere Urlaubspakete von den Ferienstätten geschnürt. Dazu zählen beispielsweise eine Nachtwanderung, eine Eltern-Kind-Massage oder auch ein Kinderdinner mit anschließendem Kinderprogramm sowie ein Theater- oder Kinoabend für die Eltern.

Förderung der Familienerholung in MV

Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe, die die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen. Die Träger müssen den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Familien sollen Zeit miteinander verbringen können und sich in der Familie aber auch mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.

Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen, darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.

Folgende Voraussetzungen müssen die Familien für eine Förderung erfüllen:

  • die Familien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern
  • mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind ist jünger als 18 Jahre
  • mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder wird zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Träger der Jugendhilfe eine der folgende Leistungen gewährt (Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag)

In Mecklenburg-Vorpommern muss der Antrag durch eine gemeinnützige Familienferienstätte oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Die Antragsteller müssen die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Familienerholung
Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Steuerentlastung für Alleinerziehende
Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuer. Anspruch auf diesen hat jede*r, der auch Kindergeld beziehen kann oder vom Kinderfreibetrag profitiert.
Unterhalts- vorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
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