Mecklenburg-Vorpommern hat viel zu bieten für Familien. Die zahlreichen Familienferienstätten an den Ostseeküsten und der Seenlandschaft garantieren eine schöne Urlaubszeit. Die saubere, klare Luft, die eindrucksvolle Natur- und Tierwelt und der Wasserreichtum machen MV zum idealen Urlaubsreiseziel für Familien. Zu jeder Jahreszeit gibt es unzählige Möglichkeiten für Familienausflüge.
In Mecklenburg-Vorpommern bieten 11 gemeinnützige Familienferienstätten Erholung für die ganze Familie (interaktive Karte). Mütter und Väter können hier vergleichsweise kostengünstig mit ihren Kindern Urlaub machen. Das Angebot richtet sich vor allem an kinderreiche und einkommensschwache Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und/oder zu pflegenden Familienangehörigen.
Gemeinnützig bedeutet, dass die familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und sich besonders an Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen richten. Mit dem Online-Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen.
In den Familienferienstätten können sich die Familien erholen und gleichzeitig Beratungs- und Bildungsangebote, z. B. geführte Wanderungen, Vorträge zu Ernährung und Erziehung oder Bastel-Kurse in Anspruch nehmen.
Für Familien werden auch besondere Urlaubspakete von den Ferienstätten geschnürt. Dazu zählen beispielsweise eine Nachtwanderung, eine Eltern-Kind-Massage oder auch ein Kinderdinner mit anschließendem Kinderprogramm sowie ein Theater- oder Kinoabend für die Eltern.
Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe, die die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen. Die Träger müssen den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Familien sollen Zeit miteinander verbringen können und sich in der Familie aber auch mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.
Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen, darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernachtung.
Folgende Voraussetzungen müssen die Familien für eine Förderung erfüllen:
In Mecklenburg-Vorpommern muss der Antrag durch eine gemeinnützige Familienferienstätte oder einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Die Antragsteller müssen die Voraussetzungen gemäß § 74 Absatz 1 SGB VIII erfüllen.
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