Nach der Geburt ist vor allem eines wichtig – ein gesundes Baby. Das Thema Baby- und Kindergesundheit zieht sich durch die nächsten Lebensjahre. Es stellen sich Fragen nach der Ernährung, aufkommenden Baby- und Kinderkrankheiten und notwendigen Schutzimpfungen. In allen Fällen sind die Hebammen und Kinderärzte gute Ansprechpartner*innen.
Seit mehr als 25 Jahren gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder. Das Programm gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Früherkennungstermine findet auch eine ärztliche Beratung zu wichtigen anstehenden Themen der kindlichen Gesundheit und Entwicklung statt, wie z. B. Unfallvorbeugung oder Ernährung.
Bei diesen Terminen untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind vor allem auf mögliche schwerwiegende Erkrankungen und prüft, ob es sich seinem Alter entsprechend entwickelt. Auf diese Weise können Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können die möglichen Folgen für die Gesundheit und Entwicklung dann oft verhindert oder vermindert werden. Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind Zeiträume angegeben, innerhalb derer die Untersuchungen durchgeführt werden sollten. Alle Eltern erhalten nach Geburt ihres Kindes das Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse von U1 bis U9 festgehalten.
Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes verpasst haben, werden Sie zunächst schriftlich erinnert. Vereinbaren Sie dennoch innerhalb eines Monats keinen Termin beim Kinderarzt, werden die Daten des Kindes an das zuständige Gesundheitsamt vermittelt. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, damit die Untersuchung möglichst zeitnah nachgeholt werden kann. Den Eltern wird eine Frist gesetzt – in diesem Zeitrahmen müssen sie ihr Kind zur U-Untersuchung bringen. Sonst führt das Jugend- oder Gesundheitsamt einen angekündigten Hausbesuch durch, um nach dem Rechten zu sehen.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um sich vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen.
Die STIKO empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Säuglinge sind durch Infektionskrankheiten besonders gefährdet, weil ihr Immunsystem noch nicht voll ausgebildet ist. Die STIKO empfiehlt deshalb möglichst frühzeitig zu impfen. Die Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und Hib sollte möglichst mit einem 6-fach Kombinationsimpfstoff erfolgen.
Bis zum 14. Lebensmonat soll diese Grundimmunisierung abgeschlossen sein. Zwischen dem 11. und 23. Lebensmonat steht die Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie Meningokokken C an. Im Alter zwischen neun und 17 Jahren sind verschiedene Auffrischimpfungen empfohlen. Mädchen im Alter von neun bis 13 bzw. 14 Jahren sollten gegen HPV geimpft werden.
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