Übernahme von Bestattungskosten
Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt ist dann möglich, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hier sind die grundlegenden Informationen zu den Voraussetzungen, den übernommenen Kosten und dem Antragsverfahren für diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen.
Wann werden Bestattungskosten durch das Sozialamt übernommen?

Bestattungskosten werden durch das Sozialamt übernommen, wenn die bestattungspflichtigen Personen nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese Voraussetzungen umfassen, dass weder ein ausreichender Nachlass noch eine Bestattungsvorsorge des Verstorbenen vorhanden sind und dass die bestattungspflichtigen Personen (in der Regel die Hinterbliebenden) die Kosten nicht tragen können.

Welche Kosten werden übernommen?

Die übernommenen Kosten umfassen die erforderlichen Bestattungskosten, die sozialhilferechtlich angemessen sind. Dazu gehören die Kosten einer Untersuchung des Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins, die Leistungen eines Bestatters für eine einfache und würdige Erd- oder Feuerbestattung, Friedhofs- und Krematoriumsgebühren, Gebühren für die Leichenschau und weitere relevante Ausgaben.

Wie beantrage ich die Übernahme der Bestattungskosten?

Um die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt zu beantragen, müssen die bestattungspflichtigen Personen einen Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen. Es wird empfohlen, vor der Beauftragung einer Bestattung Kontakt mit dem zuständigen Sozialamt aufzunehmen und sich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen.
Die Sozialämter stellen einen Antrag zur Verfügung, in diesem werden erforderliche Informationen über die finanzielle Situation des Verstorbenen und der bestattungspflichtigen Personen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen, Einkommens- und Vermögensnachweise.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Im Folgenden finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, bei denen Sie die Familienleistung beantragen oder in Anspruch nehmen können.
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Landkreis Rostock
Schwerin
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Wo erhalte ich unabhängige Beratung zur Familienleistung Übernahme von Bestattungskosten?
Folgende Anlaufstellen bieten (kostenfreie) Beratungen an: Welchen Anspruch habe ich? Wie sind Anträge und Formulare auszufüllen?
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Familien sehen sich heute zahlreichen Belastungen ausgesetzt. In der Folge können Überforderungen und gesundheitliche Belastungen auftreten. Dafür soll die Familienerholung eingesetzt werden.
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Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt ist dann möglich, wenn der Verstorbene oder die Hinterbliebenen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Hier sind die grundlegenden Informationen zu den Voraussetzungen, den übernommenen Kosten und dem Antragsverfahren für diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen.
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