Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Gefördert werden ebenso Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher*innen oder Abiturienten mit Berufspraxis).
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) besteht aus einem Darlehen sowie einem Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss. Nimmt beispielsweise jemand die Maximalsumme von 15.000 Euro in Anspruch, sind 50% des Betrages Zuschuss (Beantragen nach bestandener Prüfung) und 50% des Betrages ein Darlehen. Der Förderungshöchstbetrag wurde ab Januar 2023 von 861 Euro auf 934 Euro angehoben.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sollen Studierende und Auszubildende einen Heizkostenzuschuss in 2023 erhalten. Der erste Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende wird derzeit in Höhe von 230 Euro ausgezahlt. Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro ist beschlossen worden. Mit der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist laut Medien (MDR) nicht vor Ende Januar/ Anfang Februar 2023 zu rechnen.
Die Energiepauschale erhält jeder Studierende, der/die einer Nebentätigkeit nachgeht. Wer also als Werkstudent:in arbeitet oder einen Minijob hat und außerdem in Deutschland wohnt, erhält 300 € Energiepreispauschale über den Arbeitgeber. Außerdem sollen alle Studierende, die seit dem 1. Dezember 2022 eingeschrieben sind, eine Einmalzahlung von 200 € erhalten. Diese Einmalzahlung muss dann über eine digitale Plattform beantragt werden. Dies ist jedoch derzeit noch in Planung.