Gefördert wird die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche, politische Weiterbildung oder die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf diese Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.
Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig ist.
Sie können 5 Tage pro Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche) Bildungsurlaub beantragen. Die Mindestdauer der Weiterbilldung beträgt 3 Tage im Block oder in Intervallen mit einem täglichen Umfang von mind. 6 Zeitstunden.
Entscheidend ist Ihr Eigeninteresse. Wenn der Anspruch auf Bildungsurlaub gegeben und die konkrete Weiterbildungsmaßnahme rechtlich anerkannt ist, entscheiden Sie als Beschäftigte über Ausrichtung und Inhalt des Bildungsurlaubs – und nicht Ihr*e Arbeitgeber*in.
Sie müssen Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung jedoch bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen. Dabei müssen Sie Ihren/Ihrer Arbeitgeber*in den Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt.
Des Weiteren sind Sie als Beschäftigten verpflichtet, die Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber*in nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos ausgehändigt.