Frühförderung in MV - Beantragung und Ablauf

Der Begriff Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Die Frühförderung richtet sich als gesetzlich angebotene spezielle Hilfeform an Kinder im Vorschulalter, also ab Babyalter bis zur Einschulung, und bezieht die Familien in die individuelle Frühförderung des jeweiligen Kindes ein.


Welche Kinder brauchen Frühförderung?

Frühförderung ist sinnvoll und notwendig, wenn Kinder anders als gleichaltrige Kinder wirken oder sich verhalten. Sie kann aber auch schon vorbeugend einsetzen, wenn durch irgendwelche Ereignisse ein Entwicklungsrisiko besteht (z. B. Frühgeburt, Geburtsprobleme, Krankheiten, Unfälle) und Eltern zur kindlichen Entwicklung Beratung brauchen.

Entsprechende Beobachtungen und Sorgen von Eltern sind in der Regel ein ausreichender Grund für eine genauere Abklärung im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik. Es hat sich gezeigt, dass Eltern sehr sensibel sind für Auffälligkeiten in der Entwicklung ihrer Kinder und dies oftmals als erste wahrnehmen. Frühförderung sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen.

Beantragung und Kosten der Frühförderung

Frühförderung ist als niedrigschwellige Hilfeform vorgesehen und aufgebaut. Die Antragstellung ist für Eltern nicht schwierig. Eltern, die für ihr Kind Frühförderung beantragen wollen oder sich auch nur über dieses Hilfeangebot informieren möchten, können sich an die örtliche Frühförderstelle wenden, um dort zu erfahren wie der Antragsweg vor Ort ist. In der Regel findet ein unverbindliches Beratungsgespräch statt. Wünschen Eltern Frühförderung für ihr Kind, wird von ärztlichen, pädagogisch-psychologischen, gegebenenfalls auch von medizinisch-therapeutischen Fachkräften diagnostisch die Notwendigkeit einer Frühförderung überprüft und ein Behandlungs- und Förderplan dem zuständigen Rehabilitationsträger (Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträger oder Krankenkasse) zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt. Bei Erteilung einer Kostenzusage kann dann die Frühförderung beginnen.

Für die Eltern ist die Frühförderung einkommens- und vermögensunabhängig und kostenlos.

Wie ist der Verfahrenablauf?

Die interdisziplinäre Frühförderung muss von einem Vertragsarzt (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin bzw. Allgemeinmedizin) oder einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst) veranlasst werden. Ist nach der ersten Diagnose die Behandlung und Förderung in einer dieser Frühförderstellen angezeigt, wird zusammen mit den Eltern oder einer Bezugsperson des Kindes ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Die erste Diagnose wird von der Krankenkasse übernommen. Wird die weitere Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.

Familienleistungen
Zum Schwerpunktthema passende Familienleistungen.
Sozial- pädagogischer Dienst
Der Sozialpädagogische Dienst (ASD) ist für verschiedenste Aufgaben des Jugendamtes zuständig. Er verfolgt das Ziel, junge Menschen zu fördern sie vor Gefahren zu sichern.
Familien- hebammen
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger*innen begleiten Frauen/Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, ab der 9. Woche nach der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes.
Bildung & Teilhabe
Kinder aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen beziehen, profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen.
Weiterlesen zum Thema
Andere Schwerpunktthemen zur Lebenslage.
Psychische Probleme und Sucht

Alle Menschen kennen ein Auf und Ab der Gefühle. An einem Tag ist man glücklich und dann auch mal traurig. Das gehört zum Leben dazu und ist völlig normal. Wenn eine seelische Belastung aber über...

Chronisch krankes oder behindertes Kind

Nicht jedes Kind kommt gesund auf die Welt – es können chronische Krankheiten oder psychische / körperliche Behinderungen auftreten. Zwischen Besorgnis, Wünschen und Hoffnungen muss die Familie ihren Weg finden, die neue Situation zu bewältigen....

Geschwister von Kindern mit Behinderung

Über zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben gemeinsam mit einem Bruder oder einer Schwester mit Behinderung. Die Kinder merken früh, dass bei ihnen zu Hause etwas anders ist. Sie müssen lernen, mit bestimmten...

Urlaub mit chronisch krankem oder beeinträchtigtem Kind

Familien mit Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige brauchen im Alltag besondere Unterstützung und Auszeiten, um wieder Kraft zu tanken, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Neues zu erleben. Dazu brauchen sie Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen...

Junge Menschen mit Pflegeverantwortung

Rund 230.000 Kinder und Jugendliche kümmern sich bundesweit um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige. Das Projekt "Pausentaste" unterstützt bundesweit die jungen Pflegenden mit gezielter Beratung und Information. Ziel des Projekts "Pausentaste - Wer anderen hilft,...

Kinderwunsch mit Behinderung

Ein Kind großzuziehen gehört zu den schönsten und spannendste Aufgaben im Leben. Frauen mit Behinderung können in den überwiegenden Fällen aus gesundheitlicher Sicht ebenso wie nicht behinderte Frauen schwanger werden - stehen jedoch vor vielen...

Leistungen der Eingliederungshilfe

Arbeiten, zur Schule gehen, ein Museum besuchen oder Freunde treffen. Damit das möglich ist, brauchen manche Menschen mit Behinderung Hilfe. Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.

...
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist Anlaufstelle für Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und Partner*innen. Die Beratungsstellen unterstützen u. a. bei Fragen zur Assistenz, Hilfsmitteln oder zum Teilhabeplan.

...
Rehabilitation und Teilhabe - Zurück in den Alltag

Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

...
Familieninfo im Abo – mit unserem Newsletter 
immer auf dem neuesten Stand bleiben.


Die Familieninfo-MV ist ein Angebot des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.
Projektträgerin der Familieninfo-MV ist die ISBW gGmbH
© 2024 Familieninfo-MV
Unsere Partner*innen
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram