Der Begriff Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Die Frühförderung richtet sich als gesetzlich angebotene spezielle Hilfeform an Kinder im Vorschulalter, also ab Babyalter bis zur Einschulung, und bezieht die Familien in die individuelle Frühförderung des jeweiligen Kindes ein.
Frühförderung ist sinnvoll und notwendig, wenn Kinder anders als gleichaltrige Kinder wirken oder sich verhalten. Sie kann aber auch schon vorbeugend einsetzen, wenn durch irgendwelche Ereignisse ein Entwicklungsrisiko besteht (z. B. Frühgeburt, Geburtsprobleme, Krankheiten, Unfälle) und Eltern zur kindlichen Entwicklung Beratung brauchen.
Entsprechende Beobachtungen und Sorgen von Eltern sind in der Regel ein ausreichender Grund für eine genauere Abklärung im Rahmen einer interdisziplinären Diagnostik. Es hat sich gezeigt, dass Eltern sehr sensibel sind für Auffälligkeiten in der Entwicklung ihrer Kinder und dies oftmals als erste wahrnehmen. Frühförderung sind familien- und wohnortsnahe Dienste und Einrichtungen.
Frühförderung ist als niedrigschwellige Hilfeform vorgesehen und aufgebaut. Die Antragstellung ist für Eltern nicht schwierig. Eltern, die für ihr Kind Frühförderung beantragen wollen oder sich auch nur über dieses Hilfeangebot informieren möchten, können sich an die örtliche Frühförderstelle wenden, um dort zu erfahren wie der Antragsweg vor Ort ist. In der Regel findet ein unverbindliches Beratungsgespräch statt. Wünschen Eltern Frühförderung für ihr Kind, wird von ärztlichen, pädagogisch-psychologischen, gegebenenfalls auch von medizinisch-therapeutischen Fachkräften diagnostisch die Notwendigkeit einer Frühförderung überprüft und ein Behandlungs- und Förderplan dem zuständigen Rehabilitationsträger (Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträger oder Krankenkasse) zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt. Bei Erteilung einer Kostenzusage kann dann die Frühförderung beginnen.
Für die Eltern ist die Frühförderung einkommens- und vermögensunabhängig und kostenlos.
Die interdisziplinäre Frühförderung muss von einem Vertragsarzt (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin bzw. Allgemeinmedizin) oder einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Kinder- und jugendärztlicher Gesundheitsdienst) veranlasst werden. Ist nach der ersten Diagnose die Behandlung und Förderung in einer dieser Frühförderstellen angezeigt, wird zusammen mit den Eltern oder einer Bezugsperson des Kindes ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Das Ergebnis wird auch dem behandelnden Hausarzt mitgeteilt. Die erste Diagnose wird von der Krankenkasse übernommen. Wird die weitere Behandlung in einer Heilpädagogischen Frühförderstelle angesiedelt, übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten. Bei einer Interdisziplinären Frühförderstelle werden die Kosten aufgeteilt. Die Kosten für den heilpädagogischen Teil übernehmen die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe bzw. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die medizinisch-therapeutischen Behandlungen werden von den Krankenkassen getragen.
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...Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
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