Um im Zweifelsfall rechtlich abgesichert zu sein, so dass Angehörige rechtliche Angelegenheiten übernehmen und klären können, müssen Vollmachten oder Verfügungen erteilt werden. Auch das Aufsetzen eines Testaments ist unerlässlich, um zu regeln, welche Person welchen Teil vom Nachlass erhält. Es lohnt sich auch, hin und wieder seine bestehenden Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Der Übertritt ins Rentenalter ist ein guter Zeitpunkt dazu.
Was unterscheidet Vollmachten und Verfügungen? Mit einer Vollmacht wird ein*e Stellvertreter*in benannt, welche*r in dieser Funktion Entscheidungen trifft und Handlungen vollzieht – auf Wunsch auch dann, wenn Sie selbst noch entscheidungsfähig sind. Voraussetzung ist, dass man zu dem Zeitpunkt der Bevollmächtigung volljährig und geschäftstüchtig ist. Ehepartner*in oder Kinder können nicht automatisch entscheiden. Ohne Ihre Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der rechtlichen Betreuung geht das nicht. Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.
Im Unterschied dazu tritt eine Verfügung erst dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. So werden etwa Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erst wirksam, wenn Sie einer medizinischen und pflegerischen Betreuung bedürfen, ohne darüber noch selbst entscheiden zu können. Für diese Zeit wird festgelegt, welche Behandlungen gewünscht sind und wie mit dem Eigentum verfahren werden soll. Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Die Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein und kann mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden.
Um dafür zu sorgen, dass die Dokumente zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden, können Sie diese in zentralen Registern, z. B. im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegen.
Im Alter werden einige der bereits geschlossenen Versicherungen überflüssig, andere jedoch umso wichtiger. Der Übertritt ins Rentenalter ist für Sie ein guter Zeitpunk, Versicherungen darauf zu überprüfen, ob sie noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen:
Sie können durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen, wer erben soll und wer nicht. Das Wichtigste in einem Testament ist, dass eine oder mehrere Personen als Erben festgelegt werden. Das können der/die Ehepartner*in, die Kinder, aber auch jede andere Person sein. Der Erbe/die Erbin oder die Erbengemeinschaft wird Ihr*e Rechtsnachfolger*in und tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Ein privates Testament schreibt jede Person für sich selbst. Es muss handschriftlich und lesbar verfasst werden, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit dem vollen Namen unterschrieben werden, damit das Testament gültig ist. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich müssen bei der Erstellung des Testaments einige Dinge beachtet werden. Es ist wichtig, dass die Verfügungen so klar und detailliert wie möglich verfasst sind, damit es nicht zu falschen Interpretationen und Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommen kann.
Beim notariellen Testament übernimmt ein*e Notar*in die Formulierung des letzten Willens und die Rechtswirksamkeit der letztwilligen Verfügung ist abgesichert.