Pflege zu Hause

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jährlich. Damit gibt es auch immer mehr Menschen, die einen Angehörigen pflegen. Die Pflege eines Angehörigen ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und kann sehr anstrengend, zeit- und kräfteraubend sein. Viele Pflegebedürftige möchten nicht in ein Pflegeheim. In der Regel werden sie dann zu Hause von einem Angehörigen gepflegt. Zu den pflegenden Angehörigen im Sinne der Pflegeversicherung werden nicht nur Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel, Onkel, Tante usw. gezählt. Auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte können die Pflege übernehmen.


Voraussetzungen für Erhalt von Leistungen

Es gibt einige Voraussetzungen, um von der Pflegekasse Leistungen zu erhalten:

  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein und muss ohne Bezahlung erfolgen. Lediglich das Pflegegeld kann als Bezahlung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
  • Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad zwei bis fünf haben.
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen: Dies kann sowohl beim Pflegebedürftigen, bei der Pflegeperson oder auch in einem Betreuten Wohnen stattfinden.
  • Die Pflege muss mindestens zehn Stunden wöchentlich betragen, wobei hier auch die Pflege von mehreren Personen zusammengefasst werden kann (Additionspflege).

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der den Versicherten zugewiesen ist. Pflegegeldempfänger*innen mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, sich regelmäßig persönlich beraten zu lassen. Kommen Pflegegeldempfänger*innen ihrer Pflicht nicht nach, kann ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss bei der Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person gestellt werden – je nachdem, ob der/die Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist. Erforderlich ist ein ärztliches Attest.

Entlastungsbeitrag

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen dann für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.

Nachbarschaftshilfe

Finanziert wird die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbeitrag, der von der pflegebedürftigen Person bzw. vom pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Der Fokus der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe ist die Unterstützung im Alltag (z. B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde.

Die 19 Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind Servicepunkte für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen. Hier erhalten Interessierte, die sich nachbarschaftlich engagieren wollen, Informationen, Beratung und Unterstützung.

Die Onlinekurse des Pflege ABC vermitteln mit leicht verständlichen Videos die Inhalte, die Sie benötigen, wenn Sie jemanden zu Hause pflegen. Stellen Sie sich die Frage, was die ersten Schritte sind, welche Anträge Sie stellen müssen, was es für rechtliche Grundlagen gibt, wie man Medikamente verabreicht, jemanden richtig wäscht oder mit Menschen mit Demenz umgeht? Die Kosten für die Videokurse werden für gesetzlich Versicherte von der Pflegekasse komplett übernommen. Melden Sie sich unter Angabe Ihrer Krankenkasse und der Versichertennummer an.

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