Die Kinder sind erwachsen, ziehen fürs Studium oder eine Ausbildung in eine andere Stadt, verdienen ihr eigenes Geld und wollen endlich auch eigenständig in einer Wohnung leben. Während manche Eltern den Moment herbeisehnen, das Haus wieder für sich alleine zu haben, können andere mit der plötzlichen Leere gar nicht gut umgehen. Denn auf einmal ändert sich der gesamte Tagesablauf. Die Kinder sind nun flügge, und das Nest ist leer – daher die Bezeichnung Empty-Nest-Syndrom.
Das Empty-Nest-Syndrom ist wissenschaftlich untersucht und anerkannt, im Diagnoseschlüssel der Ärzte wird es als Anpassungsproblem an die Übergangsphasen im Lebenszyklus beschrieben. Doch was heißt das?
„Wenn die Kinder ausziehen, ist das ein bisschen wie in Rente geschickt werden“, erklärt Bettina Teubert aus Berlin. Die ausgebildete Familientherapeutin hat vor ein paar Jahren eine Selbsthilfegruppe für Frauen gegründet, die der Auszug ihrer Kinder hart getroffen hat. Wenn vom Empty-Nest-Syndrom die Rede ist, geht es fast immer um Mütter. Doch was ist mit den Vätern? „Bei Männern kommt dieser Einschnitt meist später, nach dem ersten Tag als Rentner“, fasst Diplom-Psychologin Felicitas Heyne das Phänomen zusammen.
Als Erstes geht es dem ehemaligen Kinderzimmer an den Kragen. „Ich empfehle sehr, das neu zu gestalten“, sagt Bettina Fromm, ebenfalls Psychologin. Und auch die Familientherapeutin Teubert machte die Erfahrung: „Diesen Raum zu erobern, hat etwas Symbolisches.“ Denn es macht einem klar: Ein Lebensabschnitt geht zu Ende, und man macht Platz für etwas Neues. Dann wird empfohlen, einerseits Bilanz zu ziehen, andererseits nach vorne zu gucken und zu überlegen: Wie gestalte ich mein eigenes Leben? Wer bin ich noch, wenn ich als Mutter / Vater nicht mehr gebraucht werde? Die Möglichkeiten sind groß und sollten den Interessen entsprechen – wandern des Jakobsweges, eine andere Sportart ausprobieren, ein neues Hobby erkunden, sich sozial vor Ort engagieren usw.
Doch auch für Paare bedeutet ein kinderloses Haus Veränderungen. Wo Frau und Mann lange Zeit eine Elternallianz bildeten, sind sie auf einmal wieder aufeinander zurückgeworfen. Auch hier gilt es also, sich neu zu sortieren.
Wenn Ihr Kind auszieht, muss es sich innerhalb von einer Woche beim zuständigen Amt melden. Andernfalls droht ein Buß- oder Verwarngeld. Die Haftpflichtversicherung der Eltern ist unabhängig vom Wohnort und gilt auch nach dem Umzug weiter für ein volljähriges Kind, welches unverheiratet ist, noch zur Schule geht oder sich in der ersten Berufsausbildung wie Studium oder Lehre befindet. Je nach Vertrag endet der Schutz meist mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei gesetzlichen Krankenkassen kann Ihr Kind in der Regel bis zum 25. Geburtstag die Familienversicherung nutzen, sofern es nicht mehr als einen Minijob ausübt und entsprechend verdient.
Wieviel Unterhalt, Kindergeld und BAföG bezogen wird, ist abhängig von der jeweiligen Situation. Unterhaltspflichtig sind Sie als Eltern auch für volljährige Kinder. Der Anspruch entfällt in der Regel mit dem Abschluss der Berufsausbildung. Die Höhe hängt von der Ausbildungsform und davon ab, ob das Kind bei einem Elternteil wohnt.
Das Kindergeld wird weitergezahlt, sofern Ihr sich Kind in einem Ausbildungsverhältnis befindet und nicht älter als 25 Jahre ist. Wehr- oder Zivildienst schiebt die Grenze um die jeweilige Zeit nach hinten. Ob und wie viel BAföG Ihrem Kind zusteht, hängt vom Einzelfall ab. BAföG-Ämter und Studentenwerke an Universitäten helfen dort weiter.
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