Studieren ist aktuell so beliebt wie nie. Immer mehr Jugendliche entscheiden sich für den Weg des Studiums. Dieser relativ sichere und interessante Schritt in die Berufswelt bringt sehr viele neue Eindrücke und Erfahrungen, wirft aber auch Fragen auf. Welcher Studiengang passt zu mir? Welche Hochschulstandorte gibt es? Wo liegen die Unterschiede zwischen Bachelor und Master? Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?


Zugänge und Abschlüsse

Die wichtigste Voraussetzung für ein Studium an einer deutschen Hochschule ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Für deutsche Staatsbürger*innen und Bildungsinländer*innen gelten andere Bestimmungen als für EU-Bürger*innen oder Interessierte aus Nicht-EU-Staaten. Die Zulassung zu den unterschiedlichen Hochschultypen hängt davon ab, an welchem Schultyp der Abschluss gemacht wurde.

  • Mit der allgemeinen Hochschulreife besteht die Berechtigung, alle Studiengänge an allen Hochschultypen zu studieren.
  • Mit einer fachgebundenen Hochschulreife können Fächer der im Zeugnis vermerkten Fachrichtung (z. B. Sozialwesen, Technik, Wirtschaft) an allen Hochschultypen studiert werden.
  • Mit der Fachhochschulreife besteht der Zugang zu allen Studiengängen an einer Fachhochschule.

Im System der gestuften Studienabschlüsse ist der Bachelor-Abschluss der Regel-Abschluss eines Hochschulstudiums. Das Bachelorstudium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen. Der Master-Abschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden, wissenschaftlich vertiefenden Abschluss dar. Er verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.

Die Regelstudienzeit im Bachelorstudium beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre, wobei mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen sind (Leistungspunktesystem). Das anschließende Masterstudium ist auf mindestens ein und höchstens zwei Jahre angelegt und erfordert (unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums) insgesamt 300 ECTS-Punkte. Das Studium ist modularisiert.

Hochschultypen und Studiengänge im Überblick

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Universitäten in den Hansestädten Rostock (seit 1419) und Greifswald (seit 1456). Sie gehören zu den ältesten universitären Einrichtungen in Europa. Hinzu kommt das vielfältige Studienangebot weiterer Hochschulen in Stralsund, Wismar, Rostock, Schwerin, Güstrow und Neubrandenburg. Die Vielzahl der Studiengänge wird in elf Studienbereiche mit jeweils mehreren Studienfeldern eingeteilt:

  • Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
  • Mathematik, Naturwissenschaften
  • Medizin, Gesundheitswissenschaften, Psychologie, Sport
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Rechts-, Sozialwissenschaften
  • Erziehungs-, Bildungswissenschaften
  • Sprach-, Kulturwissenschaften
  • Kunst, Musik
  • Lehramt
  • Öffentliche Verwaltung.

Studium Vollzeit oder Teilzeit

Die meisten Studiengänge werden in Vollzeit studiert. Ein Vollzeitstudium ist ein Präsenzstudium. Das bedeutet, die Zeit wird vollumfänglich für Vorlesungen, Seminare und Veranstaltungen genutzt.

Einige Studiengänge zeichnen sich durch eine größere zeitliche und räumliche Flexibilität aus. Ein Teilzeitstudium ist für diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder familiärer Verpflichtungen, wie z. B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Bei einem Teilzeitstudium kann man berufsintegrierend oder berufsbegleitend studieren. Beim Teilzeitstudium muss im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit absolviert werden.

Was kostet das Studium?

Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, ohne bestimmte Komponenten in den Blick zu nehmen. Studiengebühren müssen in Deutschland an öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Hochschulen nicht gezahlt werden. An privaten Hochschulen fallen jedoch i. d. R. Studiengebühren an. In Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich ein Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser fällt an den Universitäten und Hochschulen unterschiedlich aus.

Schreibt man die Daten (Stand 2016) der Sozialerhebung fort, musste man als Student*in 2020 mit Kosten zwischen 632 und 1.518 € / Monat rechnen – an staatlichen Hochschulen ohne Studiengebühren. Kostenpunkte dabei sind u. a. Versorgung, Miete, ÖPNV, Kleidung, Lehrmittel, Telefon / Internet, Krankenversicherung, Freizeit. Wie hoch die Werte sind, hängt von mehreren Faktoren ab und wird auf der Webseite https://studis-online.de erklärt.

Für Studierende sind einige Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht, andere können verschiedene Risiken abdecken. Zur Immatrikulation muss jede/r Studierende eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Sie dient als Nachweis über eine gültige Krankenversicherung bzw. über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Nachweis gilt für das gesamte Studium. Während des Studiums gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten der Krankenversicherung - gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung, studentische Pflichtversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft und eine private Krankenversicherung.

BAFöG

Studierende können während ihres Studiums eine finanzielle Unterstützung des Staates erhalten. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt junge Menschen dabei, ihre Ausbildung an Hochschulen zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Studierende an einer Hochschule des Landes M-V stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Greifswald und Wismar-Rostock.

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