Arbeiten, zur Schule gehen, ein Museum besuchen oder Freunde treffen. Damit das möglich ist, brauchen manche Menschen mit Behinderung Hilfe. Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, damit sie ganz normale Dinge machen können: Zum Beispiel arbeiten, zur Schule gehen, Sport machen, ins Kino gehen, mit anderen Menschen sprechen. Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. So soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben wie alle Menschen zu führen. Durch die Eingliederungshilfe sollen sie selbst entscheiden, wie sie leben wollen, welchen Beruf sie lernen wollen, oder welche Hobbys sie ausüben wollen.
Die wichtigsten Aufgaben der Eingliederungshilfe sind:
Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.
Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen: Denn jeder Mensch ist anders. Selbst wenn manche Menschen eine sehr ähnliche Behinderung haben, so können sie sich doch sehr unterscheiden. Der Mensch mit Behinderung soll selbst mitbestimmen, was er oder sie braucht.
Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind jetzt getrennt. Deshalb muss man jetzt zwei Anträge stellen. Die Eingliederungshilfe ist unabhängig von anderen Sozialleistungen. Das Ziel dieser Änderung: Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr als Bittsteller zum Sozialamt gehen. Sondern sie sollen ein Recht auf Eingliederungshilfe haben. Wer neben der Eingliederungshilfe auch Sozialleistungen erhalten möchte, muss jetzt zwei Anträge stellen: einen für die Eingliederungshilfe und einen für die Sozialleistungen. Es gibt eine Ausnahme: Für Menschen mit Behinderung unter 18 Jahren ist die Eingliederungshilfe von Sozialleistungen nicht getrennt.
Menschen mit Behinderung können immer eine Person zur Unterstützung und Beratung mitnehmen. So kann zum Beispiel ein sehr guter Freund, der Vater oder die Nachbarin zum Eingliederungshilfe-Beratungsgespräch mitkommen. Denn mit einer Vertrauensperson kann man gestärkter in ein Gespräch gehen.
Die Beratung zur Eingliederungshilfe muss verständlich sein. Im Gesetz heißt es „wahrnehmbar“. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein gehörloser Mensch die Beratung in Gebärdensprache bekommt. Oder, dass ein Mensch mit Lernschwierigkeiten Informationen in Leichter Sprache bekommt.
Das Vermögen und Einkommen von Partner*innen von Menschen mit Behinderung ist bei der Eingliederungshilfe nicht von Bedeutung. Auch das Vermögen und Einkommen der Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung wird nicht angerechnet.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Bisher waren die Regelungen in verschiedenen Gesetzen zu finden, was sehr unübersichtlich war. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen nun in Teil 2 des SGB IX zusammengefasst und in vier Leistungsgruppen aufgeteilt.
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Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist Anlaufstelle für Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und Partner*innen. Die Beratungsstellen unterstützen u. a. bei Fragen zur Assistenz, Hilfsmitteln oder zum Teilhabeplan.
...Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
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