Damit eine Sorgerechtserklärung rechtswirksam sein kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Wichtig: Die Eltern müssen für das gemeinsame Sorgerecht nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die Sorgeerklärung kann beim Notar oder beim Jugendamt von beiden Eltern abgegeben werden, muss allerdings öffentlich beurkundet sein. Das bedeutet, dass ein Notar oder eine Urkundsperson des Jugendamts die Erklärung offiziell bestätigen muss, bevor sie ihre Wirksamkeit erhält.
Die öffentliche Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenfrei. Wird die Erklärung jedoch beim Notar öffentlich beurkundet, werden Kosten erhoben.
Weigert sich die Mutter, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu teilen, kann der Vater seit 2013 von einem Gesetz Gebrauch machen, das es ihm erlaubt, auch ohne die Zustimmung der Mutter, das Sorgerecht zu erhalten. Der Vater kann in diesem Fall das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Die Mutter hat dann 6 Wochen Zeit Gründe vorzulegen, weshalb der Vater nicht das gemeinsame Sorgerecht erhalten soll. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, wird dem Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.