Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger*innen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Wie hoch ist das Wohngeld und wer kann es beantragen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Haushalte mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten unterstützt. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld um durchschnittlich 15 % erhöht, was einer Steigerung von etwa 30 € pro Monat entspricht. Diese Anpassung soll der gestiegenen Wohnkostenbelastung Rechnung tragen und mehr Haushalten den Zugang zu Wohngeld ermöglichen.

Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die:

  • Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.

Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen die Wohnkosten berücksichtigt sind, wie z. B. Bürgergeld oder Sozialhilfe.

 

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • Der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  • Der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts.
  • Der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Werden die Heizkosten mit berücksichtigt?

Mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken.

Die Heizkosten- und Klima-Komponenten sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten. Die Reform trägt zudem veränderten regionalen Mietniveaus Rechnung durch eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen.

Wie und wo kann ich Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldbehörde (Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung) beantragt werden. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Nachweise bei der Wohngeldbehörde miteinzureichen:

  • Einkommensnachweise (zum Beispiel: Lohnabrechnung, Rentenbescheid, bei Selbstständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, letzter Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur über über Arbeitslosengeld I)
  • Mietvertrag für den Mietzuschuss
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug), Nachweis über etwaige Kredite, Wohnflächenberechnung, Hausgeldabrechnung und Grundabgabenbescheid für den Lastenzuschuss
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