Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Ab dem 01.01.2024 ist das Pflegeunterstützungsgeld keine einmalige Leistung mehr sondern kann jährlich bis zu 10 Tage in Anspruch genommen werden.
Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich ganz nach den Regularien für die Kinder-Krankengeld-Berechnung. Faustregel: Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt brutto 90 % des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten (ohne Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld).