Fruchtbarkeitsbehandlung bei Frauen: Hormonelle Störungen sind bei Frauen nicht selten. Daher ist eine Hormontherapie oft der erste Schritt einer Kinderwunschbehandlung. Dadurch sollen der Zyklus wieder reguliert und die Eierstöcke anreget werden.
Insemination: Dabei werden Spermien heraussoriert und mit Hilfe einer Spritze oder indirekt über einen Plastikschlauch (Katheter) in die Gebärmutter eingebracht.
Künstliche Befruchtung: Sind bereits mehrere Inseminationsversuche fehlgeschlagen, dann gehen die Ärzte einen Schritt weiter und verlagern die Befruchtung der Eizelle nach "draußen" – sie findet dann im Reagenzglas statt. Die Frau erhält dabei Hormone, um innerhalb eines Zykluses gleich mehrere Eibläschen heranreifen zu lassen.
Die Eigenbeteiligung der ersten vier geförderten Behandlungen liegt in der Regel bei 50 %. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seit 2013 die Kinderwunschbehandlung:
Auch unverheiratete Paare erhalten vom Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 Zuschüsse für die ersten drei Behandlungen in Höhe von 25 % und für die vierte Behandlung in Höhe von 50 %.
Die Kosten für die medizinische Klärung der Ursachen für eine ungewollte Kinderlosigkeit werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Im Falle einer anschließenden Kinderwunschbehandlung ist je nach Art der Behandlung die Kostenbeteiligung der Krankenkassen sehr unterschiedlich. Entscheidende Grundvoraussetzungen für eine Beteiligung der Krankenkassen sind:
In MV erhalten auch unverheiratete Paare einen Zuschuss (siehe oben).