Elterngeld Plus lohnt sich besonders dann, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten oder wenn Sie besonders lange von den Zahlungen profitieren und die Elternzeit ausdehnen möchten.
Das ElterngeldPlus beträgt mind. 150 Euro, höchstens 900 Euro. Wenn Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen und in vier aufeinanderfolgenden Monaten jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie für diese Zeit einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Das Elterngeld Plus kann länger als 14 Monate bezogen werden. Durch die Splittung und mögliche Partnerschaftsboni kann sich die Bezugszeit auf bis zu 32 Monate erstrecken.
Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.
Mit der Elterngeld-Reform gelten ab dem 01. April 2024 neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Konkretere Informationen dazu erhalten Sie bei der Familienleistung Elterngeld.
Eltern können das ElterngeldPlus wie auch das Basiselterngeld mit einem amtlichen Vordruck in schriftlicher Form beantragen. Die Elterngeldstellen helfen hier weiter.
Den Antrag sollten Sie spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Dieser wird Ihnen nämlich nur für drei Monate rückwirkend ab Antragsstellung bewilligt. Beim Elterngeld Plus gibt es hierbei keine Unterschiede.
Zudem müssen – wenn Sie und Ihr Partner Elterngeld erhalten möchten – beide von Ihnen einen Antrag stellen. Außerdem müssen Sie und Ihr Partner die Anträge unterschreiben.
In Mecklenburg-Vorpommern können Elterngeld auch online (ElterngeldDigital) beantragt werden. Der Antrags-Assistent führt Schritt für Schritt durch den Antrag, erklärt Fachbegriffe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.