Die staatliche Ausbildungsförderung sorgt für mehr Chancengleichheit und einen gerechten Zugang zu Bildung: Ob während der Schulzeit, des Studiums, der Berufsausbildung oder eines Auslandsaufenthaltes - die Unterstützungsleistungen sind vielfältig.
BAföG gibt es auch für Jugendliche ab Klasse 10 an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, vorausgesetzt, die Schüler*innen wohnen nicht mehr im Haushalt der Eltern.
Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Teilnehmer*innen an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich je nach Einkommen einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhalten Bafög-Empfänger*innen einen Heizkostenzuschuss. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, pauschal einmalig 230 Euro und wurde bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für Studierende und Azubis, die BAföG erhalten, 345 Euro.
Studierende an einer Hochschule des Landes stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Greifswald und Wismar-Rostock.
Eine Übersicht der Ansprechpartner*innen für Schüler*innen (Ausbildungsförderung) & Studierende (BAföG) in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Regierungsportal MV zu finden.